Die Wettbewerbskommission Weko hat das Verfahren gegen
Swisscom rund um die sogenannten WAN-II-Anbindungen beendet. Die Untersuchung war 2020 eröffnet worden, nachdem Anhaltspunkte für mögliche Diskriminierungen von Handelspartnern, überhöhte Preise oder eine Kosten-Preis-Schere vorlagen. Gemäss der Behörde liess sich keiner dieser Vorwürfe belegen. Preisunterschiede seien vielmehr auf Verhandlungen zurückzuführen und nicht auf missbräuchliches Verhalten.
Bereits 2015 hatte die Weko Swisscom im Zusammenhang mit der Vernetzung der Poststandorte (WAN-I) gebüsst. Das Bundesgericht hob diesen Entscheid im März 2024 auf und stellte fest, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht habe. Da die WAN-II-Untersuchung ein ähnliches Verhalten betraf, stellte die Weko auch dieses Verfahren ein.
Swisscom begrüsst den Entscheid und verweist auf die vom Bundesgericht bestätigte Rechtsauffassung, wonach die Preise das Ergebnis von Verhandlungen gewesen seien und keine überhöhten Gewinnmargen vorgelegen hätten.
Der Entscheid der Weko kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
(mw)