Weko stellt Verfahren gegen Swisscom zu WAN-Anbindungen ein
Quelle: Depositphotos

Weko stellt Verfahren gegen Swisscom zu WAN-Anbindungen ein

Die Weko hat ihre Untersuchungen gegen Swisscom zur Standortvernetzung von Unternehmen über Breitband eingestellt. Nach einem Bundesgerichtsurteil von 2024 sieht die Behörde keine Hinweise auf einen Missbrauch der Marktstellung.
16. September 2025

   

Die Wettbewerbskommission Weko hat das Verfahren gegen Swisscom rund um die sogenannten WAN-II-Anbindungen beendet. Die Untersuchung war 2020 eröffnet worden, nachdem Anhaltspunkte für mögliche Diskriminierungen von Handelspartnern, überhöhte Preise oder eine Kosten-Preis-Schere vorlagen. Gemäss der Behörde liess sich keiner dieser Vorwürfe belegen. Preisunterschiede seien vielmehr auf Verhandlungen zurückzuführen und nicht auf missbräuchliches Verhalten.

Bereits 2015 hatte die Weko Swisscom im Zusammenhang mit der Vernetzung der Poststandorte (WAN-I) gebüsst. Das Bundesgericht hob diesen Entscheid im März 2024 auf und stellte fest, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht habe. Da die WAN-II-Untersuchung ein ähnliches Verhalten betraf, stellte die Weko auch dieses Verfahren ein.


Swisscom begrüsst den Entscheid und verweist auf die vom Bundesgericht bestätigte Rechtsauffassung, wonach die Preise das Ergebnis von Verhandlungen gewesen seien und keine überhöhten Gewinnmargen vorgelegen hätten.

Der Entscheid der Weko kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. (mw)


Weitere Artikel zum Thema

Bundesgericht heisst Swisscom-Beschwerde gegen Weko gut

19. April 2024 - Das Bundesgericht hat eine Busse von über 7 Millionen Franken gegen die Swisscom wegen Kartellrechtsverstössen aufgehoben wie auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2021.

Swisscom ändert Glasfaser-Strategie

27. Oktober 2022 - Aufgrund des laufenden Verfahrens der Weko darf Swisscom eine erhebliche Anzahl an Glasfaseranschlüssen nicht vermarkten. Nun ändert der Provider seine Ausbaustrategie.

Gericht bestätigt Weko-Massnahmen zum Glasfaserausbau vom Swisscom

6. Oktober 2021 - Die Swisscom muss den Mitbewerbern weiterhin den uneingeschränkten Zugang zum Glasfasernetz anbieten. Eine entsprechende Weko-Massnahme vom vergangenen Dezember wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.


Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Welche Farbe hatte Rotkäppchens Kappe?

poll
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER