Neuerungen bei der Kaufgewährleistung - was kommt auf uns zu?

Artikel erschienen in Swiss IT Reseller 2022/12 – Seite 1
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10. Dezember 2022 - Der Bundesrat will das Gewährleistungsrecht beim Kauf an die EU-Richtlinien anpassen. Die Bundesverwaltung hat dafür eigens ein Projektteam einberufen. Das Team stellt nun drei mögliche Szenarien zur Diskussion.
Kauft eine Person in der Schweiz ein elektronisches Gerät, das mit Mängeln behaftet ist, kann sie sich auf verschiedene Rechte berufen. Diese Gewährleistungsrechte erlöschen nach zwei Jahren ab Erhalt der Ware. Die EU hat vor drei Jahren die Mindestvorgaben des Gewährleistungsrechts zugunsten Konsumenten und Umwelt verschärft. In der Praxis führt dies vereinzelt zu Unsicherheiten. Und dennoch: Die neuen EU-Regeln gehen an der Schweiz nicht spurlos vorbei.

Eins, zwei oder drei?

Neuerungen bei der Kaufgewährleistung - was kommt auf uns zu?
Summarische Beurteilung der Auswirkungen (Quelle: Schlussbericht Ecoplan / S. Heselhaus / Carbotech )
Der Bund hat prüfen lassen, ob und inwieweit die Schweiz sich den Regeln anpassen soll. Im Schlussbericht skizziert das Projektteam drei Szenarien. Das Resümee basiert auf Fallstudien, einer Ökobilanz und einer Umwelt-Analyse.

1. Im Nullszenario ändert sich gegenüber dem Status quo nichts.

2. Im Basisszenario übernimmt die Schweiz die EU-Richtlinien und schliesst damit die Mängel, unter anderem im Bereich der digitalen Produkte. Der Bund rechnet mit geringen Anpassungskosten.

3. Im Plusszenario (Swiss Finish) geht die Schweiz über die EU-Vorgaben hinaus und verlängert unter anderem die Gewährleistungsfrist um bis zu fünf Jahre. Somit steigt auch der finanzielle Aufwand.
 
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