Switch darf Switchplus nicht bevorzugen
Quelle: Switch

Switch darf Switchplus nicht bevorzugen

Seit Herbst 2009 befindet sich Switch wegen der Tochtergesellschaft Switchplus in einem Rechtsstreit. Nun wurde erneut ein Urteil gefällt, das der Stiftung nicht gefällt. Sie überlegt sich, die Beschwerde an das Bundesgericht weiterzuziehen.
24. Februar 2012

     

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Switch Mitte Februar zurückgewiesen, wie die Domain-Namen-Registrierungsstelle in einer Mitteilung schreibt. Demnach darf Switch ihre Tochtergesellschaft Switchplus, ein Hosting-Anbieter, nicht ungerechtfertigt gegenüber anderen Grosshandelspartnern bevorzugen. In seinem Urteil bemängelt das Bundesverwaltungsgericht besonders die Kommunikation über Switchplus auf der Webseite von Switch.

Switch bedauert diesen Entscheid und prüft alle Optionen. "Wir bedauern das negative Urteil und prüfen derzeit, ob wir die Beschwerde an das Bundesgericht weiterziehen", erklärt Switch-Mediensprecher Marco D’Alessandro,


Das Urteil beeinflusse die Wirtschaftsfreiheit von Switch. Einer Stiftung müsse es möglich sein, über alle Geschäftsbereiche zu kommunizieren, unabhängig davon, dass man als Domain-Namen-Registrierung auch eine staatlich delegierte Tätigkeit erfülle, ist Switch-Geschäftsführer Thomas Brunner überzeugt. (abr)


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