Streitereien, die allen schaden

Die Urheberrechtsabgabe auf MP3-Player kommt. Verwertungsgesellschaften freuen sich über ihren Sieg, ganz zufrieden sind aber auch sie noch nicht.

Artikel erschienen in Swiss IT Reseller 2007/14

     

Am 1. September kommt sie, die vieldiskutierte Urheberrechtsabgabe auf digitalen Speichern in MP3-Playern und Harddisk-Recordern. Wie sich beim Gespräch mit einem Vertreter der Verwertungsgesellschaft SUISA und dem Chef des Speicherdistributors Data Storage Advisors herausstellte, bezahlt der Konsument auch für die Kompromisslosigkeit der Konfliktparteien. Die Entschädigung, welche die Schweizer Hersteller und Importeure künftig für die Produzenten und Künstler aus der Musik- und Film­branche eintreiben müssen, fallen happig aus. So kostet ein MP3-Player mit 1-GB-Speicherplatz bei Data­Storage künftig 70 anstelle der bisherigen 55 Franken - plus 30 Prozent

Branche rechnet mit Umsatzrückgang

Data-Storage-Chef Daniel Thommen rechnet aufgrund der Preissteigerung mit spürbar weniger Verkäufen. ­«Allerdings werden die Preise erst mit einer gewissen Verzögerung ansteigen, da die Retailer ihre Lager noch rechtzeitig gefüllt haben.» Thommen glaubt, dass die Preise zwischen September und November bei verschiedenen Anbietern unterschiedlich ausfallen werden.
Professionell gesehen handle es sich schlicht und einfach um eine gesetzliche Verordnung, die von den Herstellern und Importeuren umgesetzt werden müsse, so Thommen. Persönlich glaubt er jedoch, dass der Schuss für die Verwertungsgesellschaften nach hinten losgehen könnte. «Wären die Gebühren niedriger, würde dies auch den Künstlern helfen, da es sich für die Konsumenten dann nicht lohnen würde, die Geräte im Ausland zu bestellen», ist Thommen überzeugt.

Verzögerungstaktik der Hersteller

An den hohen Entschädigungen habe die Speicherbranche eine Mitschuld, kontert die SUISA: «Lange glaubten die Branchenverbände, die Entschädigungsfrage mittels Verzögerungstaktik gänzlich unter den Teppich kehren zu können. Aber Künstler müssen für ihre Arbeit auch im digitalen Zeitalter entschädigt werden», so Roy Oppenheim von SUISA.
«Jetzt hat das Bundesgericht die Vergütungen etwas höher angesetzt, als von uns gefordert, um die Künstler für die sechs Jahre zu entschädigen, in denen keine Vergütungen erhoben wurden.» Die Höhe der Abgaben sei aber nicht in Stein gemeisselt. Die Abmachung gilt vorerst bis 2009. Dass die Höhe der Entschädigungen die Konsumenten zum Kauf im Ausland bewegen könnte, schliesst man auch bei der SUISA nicht aus. Man werde die Situation im Auge behalten.

«Konsumenten wollen alles gratis»

Das Gesetz ist klar: Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten sind legal, aber vergütungspflichtig. Durch die einfachen Downloadmöglichkeiten, die das Internet bietet, würden aber viele Konsumenten ­Musik als etwas Kostenloses betrachten. «Am liebsten hätten sie auch die Abspielgeräte umsonst», meint Roy Oppenheim. Es sei erwiesen, dass die meisten Downloads illegal gemacht würden. Auf das einzelne Musikstück heruntergerechnet, betrage die Gebühr gerade mal 1/10 Rappen, rechnet die SUISA vor. Man ist sich allerdings dar­über im Klaren, dass der Konsument diese Rechnung kaum macht und die Preise lediglich mit denen im nahen Ausland vergleicht.
Darin, dass die momentane Regelung noch Anpassungspotential hat, sind sich beide Parteien einig: «Es muss eine europäische Lösung gefunden werden», ist Thommen überzeugt, und auch die SUISA möchte mit den Wirtschaftsverbänden künftig einvernehmliche Lösungen finden: «Wir sitzen alle im gleichen Boot». (mag)


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