Vor etwas
mehr als einem Jahr hatte ein US-Bundegericht entschieden, dass
Google gegen Kartellrecht verstösst und ein Monopolist ist, der seine Dominanz beispielsweise über Milliardenzahlungen an Hersteller wie Samsung zementiere, damit diese Google als Standardsuchmaschine in Browsern vordefinieren. Konsequenzen dieses Urteils wurden damals allerdings noch nicht definiert – im Raum stand unter anderem, dass Google Chrome oder Android abspalten muss oder keine Verträge mehr mit anderen Firmen eingehen darf, damit diese Google bevorzugen.
Ein US-Richter hat nun aus Sicht Google weitgehend milde entschieden. Google wird zwar dazu verpflichtet, Suchdaten und Suchergebnisse mit gewissen Mitbewerbern zu teilen. Werbedaten sollen von dieser Regelung allerdings ausgenommen sein. Vom Tisch ist zudem die Abspaltung von Chrome und Android. Ausserdem darf Google weiterhin andere Hersteller dafür bezahlen, die Google-Suche und Chrome auf ihren Geräten vorab zu installieren und zu priorisieren. Allerdings dürfen diese Verträge nicht mehr exklusiv sein – sprich andere Anbieter sollen ihre Produkte ebenfalls auf die Geräte bringen können.
Bei der Begründung zum Urteil heisst es seitens Gericht unter anderem, dass das Aufkommen generativer KI-Werkzeuge die Ausgangslage im Verlaufe des Falles verändert habe, und dass der KI-Wettbewerb die Vormachtstellung der klassischen Internetsuche bedrohe.
Google äussert
via Blog derweil Bedenken bezüglich Datenschutzfragen aufgrund der Auflagen und kündigte trotz des eher gnädigen Urteils an, in Berufung gehen zu wollen.
(mw)