Der Deutsche E-Mail-Anbieter
GMX, der zum Konzern 1&1 gehört, hat vor dem Landgericht Mainz zumindest einen Teilsieg errungen. Google darf gemäss dem Urteil den eigenen Dienst Gmail bei der Einrichtung eines Android-Smartphones und der darauffolgenden Erstellung eines Google-Kontos nicht mehr gegenüber anderen Mailanbietern bevorzugen.
Google hat nach Eingang der Klage seine Praxis inzwischen teilweise geändert. Seit Mai 2025 kann man bei der Android-Einrichtung auch eine Mobiltelefonnummer angeben. Danach wird allerdings automatisch eine Gmail-Adresse erstellt, was das Problem des komplizierteren Umgangs mit anderen Mail-Anbietern keineswegs löst. Dem Gericht genügt die Massnahme von Google dementsprechend nicht. Allerdings hat das Gericht einen Teil der Klage abgewiesen, weshalb 1&1 den Grossteil der Verfahrenskosten selbst tragen muss. Das Urteil ist zudem noch nicht rechtskräftig. Google hat schon Rechtsmittel eingelegt, und der Prozess dürfte in die nächste Instanz gehen.
1&1 ist mit dem Urteil zufrieden, wie Geschäftsführer Michael Hagenau erklärt: "Dies ist ein gutes Zeichen für den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher." Die Nutzer könnten sich künftig bewusst für einen europäischen Anbieter statt Gmail entscheiden und vom strengeren Datenschutz profitieren. "Es ist ein spürbares Signal für digitale Souveränität. Die vom Digital Markets Act beabsichtigte Öffnung der Märkte zeigt Wirkung."
(ubi)