Strafverfahren gegen Miracle-Akteure


Artikel erschienen in IT Reseller 2001/13

   

Die Abteilung Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft Bern hat ein Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Miracle-Konkurs eingeleitet. Die Voruntersuchung wurde aufgrund einer im März erfolgten Anzeige gegen unbekannt von ehemaligen Aktionären eingeleitet, die ihr Geld mit Miracle verloren haben. Die in der Anzeige aufgeführten Vergehen umfassen betrügerischen Konkurs, Insidervergehen und Bevorzugung einzelner Gläubiger.
Wie die Behörde verlauten lässt, handelt es sich vorerst um eine Voruntersuchung, in der allfällige Beweise für eine Anklage gesammelt werden sollen. Gegen wen konkret das Strafverfahren eingeleitet wurde, wollte uns Peter Herren von der Abteilung Wirtschaftskriminalität nicht verraten.
Man werde nun die Akten der Liquidatorin, der Revisionsstelle und der beim Gang an die Börse federführenden Credit Suisse First Boston einsehen. Falls es zu einem Verfahren kommt, könnten ehemalige Manager und Verwaltungsräte der alten Miracle und auch die Credit Suisse zur Verantwortung gezogen werden.
Am Freitag vor zwei Wochen hat der zuständige Konkursrichter die Liquidation von drei der vier Miracle-Gesellschaften im Nachlassverfahren genehmigt. Wie die Sonntagszeitung berichtete, sei das Bundesamt für Wirtschaft (Seco) damit nicht einverstanden und wird eventuell dagegen Rekurs einlegen. (sk)


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