Rpost lässt Klage gegen Schweizerische Post fallen
Quelle: Rpost

Rpost lässt Klage gegen Schweizerische Post fallen

Rpost, ein US-Anbieter für den sicheren, rechtsgültigen Versand von E-Mails, hat die Schweizerische Post vor rund einem Jahr verklagt, weil deren Dienst Incamail Patente von Rpost verletze. Nun haben sich die beiden Unternehmen geeinigt.
5. März 2012

     

Seit kurzem ist Rpost, ein US-Spezialist für den Versand verschlüsselter, rechtsgültiger E-Mails, hierzulande mit einer eigenen Niederlassung vertreten (Swiss IT Reseller berichtete). Im Rahmen der Einweihung des neuen Standortes wurde auch der Rechtsstreit mit der Schweizerischen Post thematisiert. Denn Rpost hat vor rund einem Jahr hierzulande eine Patentklage gegen den Service Incamail der Post eingereicht, mit dem ebenfalls sichere E-Mails verschickt werden können. Wie Rpost-CEO Zafar Kahn während der Eröffnung mitteilte, habe Rpost hierzulande eine einstweilige Verfügung gegen Incamail beantragt, um der Schweizerischen Post den Verkauf des Services während der Prozesszeit zu untersagen.

Doch nun scheint sich die Situation zu entspannen. So gibt Rpost den Rückzug des bei einem Schweizer Gericht eingereichten Antrags auf Schliessung von Incamail wegen Patentverletzung bekannt. Konkret bedeutet dies, dass Rpost die Klage gegen die Schweizerische Post fallen lässt. "Wir haben unsere Klage fallen lassen, weil die Schweizerische Post ihren Incamail E-Mail-Dienst geändert hat", erklärte Rpost-CEO Zafar Khan. "Diese rechtlichen Schritte wurden von uns unternommen, weil Incamail behauptete, dass ihr Service die Zustellung von E-Mails belegte. Da dies unsere europäischen Patente verletzen würde, ersuchten wir das Schweizerische Gericht dieser Patentverletzung einen Riegel zu schieben. Als Reaktion darauf stellte die Schweizerische Post den "Zugestellt"-Status ihrer Quittungen ein und verzichtete auf die Behauptung, dass der Incamail-Dienst Versandbestätigungen ausstelle. Damit kann Incamail nun all jene nicht mehr zufriedenstellend bedienen, die einen Beleg dafür benötigen, wer wem was wann per E-Mail geschickt hat." Ausserdem wertet Khan die Tatsache, dass die Post ihr System so rasch und drastisch geändert habe, als Zugeständnis dafür, dass sie mit ihrem System Patente verletzt habe.


Welche Änderungen im Incamail-Dienst vorgenommen wurden, ist laut Rpost-Mitteilung unklar. Um als Methode für die Zustellung offizieller Dokumente von der Schweizerischen Regierung zertifiziert zu sein, muss ein Zustellungsdienst eine Quittung ausstellen, welche die Zustellung der Sendung beweist. Incamail hatte ihre Zertifizierung vom Informatiksteuerungsorgan des Bundes (FSUIT) erhalten, bevor sie als Reaktion auf die Rpost-Klage ihren Dienst änderte. Nun, da die Schweizerische Post erklärt, keine Versandbestätigungen mehr auszustellen, werde man abwarten müssen, ob das FSUIT seine Zertifizierung zurücknehme. (abr)


Weitere Artikel zum Thema

Bulman übernimmt Leitung von Rpost Schweiz

28. Februar 2012 - Hayri Bulman übernimmt die Geschäftsleitung der kürzlich eröffneten Niederlassung von Rpost in der Schweiz. Beni Kaspar zeichnet derweil für das New Business Development verantwortlich.

Auch in der Schweiz Klage gegen Post-Service Incamail

24. Februar 2011 - Der amerikanische Anbieter Rpost weitet seine Klage gegen die Schweizerische Post respektive deren Verschlüsselungs-Service Incamail auf die Schweiz aus.

Patentrechtklage gegen Schweizerische Post

12. März 2010 - Die Schweizerische Post hat eine Patentverletzungsklage am Hals. Ihre E-Mail-Plattform Incamail soll Patente eine US-Unternehmens verletzen.

Kommentare
Ein Gerichtsentscheid wäre sehr wahrscheinlich sinnvoller gewesen, sonst kommen noch mehr ausländische Firmen auf die Idee, mit solchen dubiosen Klagen unseren nationalen Postverkehr oder andere Grundrechte zu behindern.
Dienstag, 6. März 2012, Markus

Ist eine Quittung erstellen/verlangen nicht ein Grundrecht? Soweit ich informiert bin, sind Grundrechte nicht patentierbar..... Ich wüsste also gerne (vermutlich auch die Post) gegen welches Patent verstossen wurde! Allein die Tatsache eine Quittung oder eine Bestätigung auszustellen kann kein Patent verletzen.
Dienstag, 6. März 2012, Magellan

Aeusserst Schade wenn meine vertraulichen Mails den Weg über Amerika nehmen würden. Hoffe dass die Schweizer Anbieter weiterhin zur Verfügung stehen...
Montag, 5. März 2012, Daniela Moser



Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Welchen Beruf übte das tapfere Schneiderlein aus?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER