Vor dem Bundesgericht Texas hat Toshiba America einen Vergleich über 2,1 Milliarden Dollar akzeptiert, um einer Prozessniederlage zuvorkommen, bei der die Schadenssumme möglicherweise noch höher ausfallen könnte.
Zwei Kunden hatten dem Hersteller in einer Sammelklage vorgeworfen, fehlerhafte Controller für Diskettenlaufwerke in Notebooks eingebaut zu haben. Dies könne zu Datenverlusten führen. In dem Vergleich verpflichtet sich
Toshiba, ab sofort andere Controller einzubauen und einen Software-Patch oder eine Hardware-Lösung für die ausgelieferten Notebooks bereitzustellen. Die betroffenen Kunden in den USA sollen ausserdem durch Gutscheine im Wert von 100 bis 225 Dollar entschädigt werden.
In Europa spielt Toshiba den Fehler als eher theoretische Gefahr herunter. «Wir haben weltweit bisher noch keine einzige Beschwerde dieser Art erhalten», sagt Michael Fassbender, General Manager Computer Systeme Deutschland/Österreich auf der deutschen Toshiba Web-Site (auf der Schweizer Site ist nichts zu finden), «aber wir müssen akzeptieren, dass das US-Rechtssystem anders ist, als das Europäische. Das Ganze ist in hohem Masse theoretisch.» Trotzdem habe Toshiba Vorsorge getroffen und biete allen Besitzern eines Toshiba Notebooks eine kostenlose Software-Lösung mit Installationsanweisung, entweder auf Diskette, auf CD-ROM oder über die Toshiba Web-Site an.
In den USA zieht der Bug immer noch weitere Kreise. Ursache des Problems ist anscheinend ein fehlerhafter Microcode im Laufwerks-Controller. Wie das Wall Street Journal berichtet, beruhe der Chip auf einem Design von
NEC und
Intel, das von anderen Chipherstellern übernommen wurde. NEC habe den Fehler bereits 1987 bemerkt und korrigiert. Es existiere ein Schriftstück mit einem entsprechenden Vermerk, das anscheinend von Intel stamme. Toshiba habe das Problem damals nicht ernst genommen.
Der Vergleich könnte erst die Spitze eines Eisbergs sein und zu weiteren Verfahren führen. Da das Chipdesign von zahlreichen Unternehmen kopiert wurde, ist der Toshiba-Prozess möglicherweise der Beginn einer Reihe weiterer Klagen gegen andere Computerhersteller.