Moneyhouse darf Personensuche wieder aktivieren
Quelle: SITM

Moneyhouse darf Personensuche wieder aktivieren

Die superprovisorische Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts ist aufgehoben: Moneyhouse darf die Personensuche wieder anbieten, allerdings nur unter einer Auflage.
8. August 2012

     

Vor zwei Wochen hat das Bundesverwaltungsgericht das Internetportal Moneyhouse.ch mittels superprovisorischer Verfügung dazu verdonnert, seine Personensuche abzuschalten, wie es auf der Webseite des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Hanspeter Thür zu lesen war (Swiss IT Reseller berichtete). Nun folgt, nach Eingang einer Stellungnahme der Betreiberin Itonex, die Kehrtwende: Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern Dienstag gemäss verschiedenen Medienberichten, unter anderem der "SF Tagesschau", entschieden, dass Moneyhouse die Personensuche wieder in Betrieb nehmen darf und die superprovisorische Verfügung aufgehoben. Unter einer Auflage: Man muss die Daten von Personen, die um deren Löschung bitte, so rasch als möglich aber spätestens noch am selben Tag löschen. Der EDÖB Thür will die Einhaltung dieser Auflage angeblich genau überwachen und ruft gleichzeitig alle, die ihre Adresse nicht öffentlich machen wollen, auf, ein Löschungsbegehren zu stellen. Auf seiner Website findet man sogar einen Musterbrief dafür. (mv)




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