Superprovisorische Verfügung: Moneyhouse.ch muss Personensuche einstellen
Quelle: SITM

Superprovisorische Verfügung: Moneyhouse.ch muss Personensuche einstellen

Mittels superprovisorischer Verfügung wurde das Internetportal Moneyhouse.ch angewiesen, das Veröffentlichen von Privatadressen zu unterlassen.
23. Juli 2012

     

Wie es auf der Webseite des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Hanspeter Thür heisst, wurde vergangenen Freitag vor Bundesverwaltungsgericht (BVGer) superprovisorische Massnahmen gegen die Veröffentlichung von unzähligen Privatadressen auf der Online-Plattform Moneyhouse.ch beantragt. Wie es heisst, veröffentlicht Itonex, die Betreiberin von Moneyhouse mit Sitz in Rotkreuz, seit einigen Wochen die Privatadressen von zahlreichen Personen online und zur freien Einsicht. Und dies laut Datenschützer offenbar "unabhängig von der Einwilligung der betroffenen Person und vor allem auch ungeachtet der Tatsache, dass viele Personen ihre Adressen aus Sicherheitsgründen gesperrt hatten."

Das BVGer hat dem Antrag des Datenschützers zugestimmt und Itonex angewiesen, die Personensuche per sofort einzustellen. Ausserdem muss die Betreiberin Suchmaschinenanbieter anweisen, im Cache gespeicherte Adressdaten von Moneyhouse per sofort zu löschen. Heute Montagmorgen wird das BVGer über die Umsetzung der Auflagen urteilen. Falls die Auflagen nicht oder ungenügend umgesetzt wurden, könnte das Gericht anordnen, dass Moneyhouse.ch vom Netz genommen wird.


Gemäss einem Bericht auf "SF Online" seien seit Juni über 50 Beschwerden gegen die Moneyhouse-Funktion eingegangen, wobei sich Personen offenbar auch in ihrem Leben bedroht gefühlt haben. (mw)


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