Rechenzentren entlasten
Quelle: Swico

Rechenzentren entlasten

Die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) wird immer teurer. Für Rechenzentren, die eigentlich Wertschöpfung in die Schweiz holen könnten, bedeutet dies einen weiteren Standortnachteil.

Artikel erschienen in Swiss IT Reseller 2012/12

     

Die nationalrätliche Energiekommission wartet für einmal nicht auf den Bundesrat – sondern schreibt gleich selber ein Gesetz beziehungsweise schlägt eine Anpassung vor. Der Hintergrund dazu: Die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) wird stetig erhöht und schränkt die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe ein. Deshalb ziehen energieintensive Betriebe ins Ausland; der Schweiz gehen Arbeitsplätze und Steuern verloren. Das Gesetzesvorhaben – auch «kleine» Revision des Energiegesetzes genannt – will hier Gegensteuer geben. Swico findet das grundsätzlich richtig. Als Wirtschaftsverband der Informatik-Anbieter regt er an, einzelne Punkte noch einmal anzuschauen.

Rechenzentren im Wettbewerb

Über ein Dutzend Swico Mitglieder betreiben Rechenzentren; sie vermarkten die entsprechenden Dienstleistungen in der Schweiz und im Ausland. Die meisten Anlagen stehen in der Schweiz; die Stromkosten betragen 15 bis 20 Prozent des Gesamtaufwandes. Rechenzentren stehen im internationalen Wettbewerb und sind als Grossverbraucher unmittelbar von dieser Vorlage betroffen.

Problematische KEV

Der Swico steht der Institution KEV grundsätzlich kritisch gegenüber, und zwar aus diesen Gründen:
-Sie führt zu einem «Windhunderennen», bei dem unausgereifte und weniger effiziente, aber verfügbare Technologien forciert werden.
-Sie schafft für die einzelnen Elektrizitätsanbieter kaum Anreize, ihren Strom-Mix zu optimieren.
-Produzenten erhalten eine «Sorglosvariante inkl. Versicherung» (Zitat des Elektrizitätswerks Ursern auf Suisse Eole) zulasten der Allgemeinheit.
-Es gibt eine Bindung der öffentlichen Hand über Jahrzehnte, die Anpassungen (z.B. bei neuen Technologien) erschwert.
-Der administrative Aufwand ist hoch.
Ein Ausbau der KEV ist aus Sicht des Swico grundsätzlich nicht erwünscht. Eine marktnähere Förderung erneuerbarer Energien – z.B. durch ein Quotenmodell – ist wünschenswert. Aktuell steht ein solcher Systemwechsel (leider) nicht zur Diskussion, weshalb sich der Swico trotz seiner Vorbehalte zur Vorlage äussert.

Energieintensive Betriebe entlasten: Ja!

Die Erhöhung der KEV für nicht energieintensive Unternehmen und Haushalte von 1.0 Rp./kWh auf 1.5 Rp./kWh liegt in der Kompetenz des Bundesrates. Wenn die Erhöhung der Entlastung der stromintensiven Betriebe dient, kann Swico ihr trotz der grundsätzlichen Bedenken zur Institution KEV zustimmen – solange keine generelle Erhöhung der Gesamtmittel bewirkt wird. Die vorgeschlagene Entlastung ist eine wichtige Massnahme, um energieintensive Betriebe von einem Standortnachteil zu entlasten. Die Entlastung schafft bessere Voraussetzungen in der Konkurrenz zu ausländischen Anbietern – in der Schweiz und im Ausland.
Der Swico beurteilt die vorgeschlagene Umsetzung mit den Zielvereinbarungen als aufwendig und wenig effizient. Das liegt an der Konstruktion der CO2-Gesetzgebung. Swico verlangt, dass so viel wie möglich über die Energieagentur der Wirtschaft EnAW abgewickelt wird; die meisten Betriebe, die in Frage kommen, arbeiten schon mit ihr zusammen. So kann immerhin der Zusatzaufwand begrenzt werden. Offen ist aus Sicht des Swico auch, in welchem Verhältnis diese Zielvereinbarungen zu den wettbewerblichen Ausschreibungen des BFE stehen und ob hier Doppelspurigkeiten entstehen.

Motion zum KEV-Umbau prüfen

Den Vorschlag, bei Kleinanlagen mit einer Leistung von weniger als 10 kW auf das System der Investitionshilfen zu wechseln, findet der Swico prüfenswert. Vorteil: Höhere finanzielle Transparenz, weil das Geld ausbezahlt wird, wenn der Unterstützungsbeschluss getroffen wird – und nicht noch lange «nachwirkt» und die Handlungsfreiheit künftiger Gesetzgeber einschränkt. Für einen positiven Effekt muss vor allem bei kleinen Anlagen sichergestellt werden, dass der administrative Aufwand durch pauschalisierte Ansätze und einfache Abläufe (z.B. Webportal) in Grenzen gehalten wird.
Den Vorschlag, den Zuschlag für industrielle Endverbraucher auf höchstens 0.45 Rp./kWh zu begrenzen, hält der Swico ebenfalls für prüfenswert. Er bewirkt eine (annähernde) Gleichstellung gegenüber ausländischen Unternehmen. Die entsprechenden Einnahmenausfälle würden auf den Haushaltkonsumenten (und Stimmbürger) überwälzt, was mehr Kostenwahrheit betreffend Förderung der Erneuerbaren Energien bewirkt. Heute bezahlt der Haushaltkonsument für alle Produkte auf mehreren Ebenen KEV, ohne sich dessen bewusst zu sein.


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