Abacus klagt gegen St. Gallen

Da die öffentliche Hand gegen das öffentliche Beschaffungsrecht verstosse, hat Abacus beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen Klage eingereicht. Von der Beschwerde betroffen sind St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach.
13. Juli 2015

     

Abacus hat beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen eine Klage wegen Verletzung des öffentlichen Beschaffungsrechts eingereicht. Die Beschwerde des Software-Unternehmens dreht sich um die Softwarebeschaffung der öffentlichen Hand. Abacus sei "nicht mehr gewillt, hinzunehmen, dass die öffentliche Hand erfolgreiche Schweizer Unternehmen vom Wettbewerb ausschliesst und Software ohne Ausschreibung beschafft". Zudem seien die Produkte von der öffentlichen Hand statt bei Schweizer Unternehmen teils bei ausländischen Herstellern zu massiv überhöhten Preisen bezogen werden.


Abacus habe auf Empfehlung der WEKO bereits auf brieflichem Weg eine Einigung mit den St. Galler Gemeinden gesucht. Da diese aber nicht darauf reagiert haben sollen, sei dem Unternehmen nur der Rechtsweg übrig geblieben. Konkret beschwert hat sich Abacus in einem ersten Schritt über St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach, da diese zu den 74 St- Galler Gemeinde- und Stadtverwaltungen zählen, welche ihre Softwarelösungen vom Verwaltungsrechenzentrum St. Gallen beziehen und dessen Aktionäre seien.
(af)


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Kommentare
Finde ich sehr gut und es braucht viel Mut, ein Zeichen zu setzen. Leider fruchten gerichtliche Schritte nur viel zu selten, zumal die Gerichte nicht gegen die eigene Verwaltung vorgehen. Am Ende verärgert der Kläger die Beklagten dahingehend, dass die nie mehr einen Auftrag an die Kläger (sprich Abacus) vergeben. So ist halt unser Rechtssystem.
Montag, 13. Juli 2015, Marcel Berger



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