Auf den ersten Blick scheint der Himmel überm öffentlichen Beschaffungswesen der Schweiz klar und rein. Da gibt es klare Gesetze und Verordnungen, an die sich der korrekte Beschaffer selbstredend hält.
Doch bei genauerer Betrachtung ziehen mitunter kleine Wölkchen auf, die sich gut und gern auch einmal zu einer grösseren Dunstglocke ausweiten, unter der dann Undurchsichtiges passieren soll.
Da erzählt mir einerseits ein ehemaliger Beschaffungs-Guru von Pseudo-Ausschreibungen,
bei denen die Bedarfsstelle der Beschaffungsstelle diktiert, was zu machen sei und dass oft der gewünschte Anbieter schon von vornherein für den Zuschlag nominiert wird.
Dagegen hält Frau Vogt vom Bundesamt für Bauten und Logistik, deren kompetente Ausführungen von Seriosität und Glaubwürdigkeit nur so strotzen. Und zugegeben sind Kriterien wie die organisatorische Trennung von Bedarfs- und Beschaffungsstelle oder das Korruptionsstrafrecht schlagende Argumente gegen eine vermeintliche Vetternwirtschaft.
Ich bin verwirrt, wem soll ich Glauben schenken? Da stehen sich Staat und Privatwirtschaft gegenüber und man ist geneigt, jedem Recht zu geben. Auch wenn die gegebenen Regeln und Gesetze nicht immer Sinn machen mögen und aufgrund ihrer langwierigen, bürokratischen Abwicklung für manches Projekt eher einen Bremsklotz darstellen, scheint mir ein gewisser gesetzlicher Rahmen unabdingbar.
Zum anderen erachte ich es auch für legitim, Beziehungen und bereits vorhandene Netzwerke auszunutzen. Wer täte das nicht? Denn es macht durchaus Sinn, dass beispielsweise eine Gemeinde, die zusätzlich 100 Computer für ihre Schulen braucht, den Anbieter wieder auswählt, den sie schon kennt, der sie schon über Jahre hinweg beliefert und mit dem sie gute Erfahrungen gemacht hat. Letztlich ist die Sache mit der öffentlichen Beschaffung immer eine Gratwanderung zwischen gesunder Beschaffungsvernunft und Vetterliwirtschaft.