Commcare zieht vor’s Bundesgericht

Im Streit um die Interkonnektion auf der «letzten Meile» macht sich Commcare zur nächsten Instanz auf und reicht eine Verwaltungsbeschwerde beim Bundesgericht ein:

Artikel erschienen in IT Reseller 2000/20

   

Im Verfahren zwischen Commcare und Swisscom hatte die Kommunikationskommission Comcom am 2. Oktober entschieden, dass auch Mietleitungen dem Interkonnektionsgesetz unterstehen und Interkonnektionbedingungen für Swisscom-Mietleitungen verfügt.
Swisscom sah sich zu Unrecht zu den tieferen Mietleitungspreisen verdonnert und beschwerte sich beim Bundesgericht.
Nicht durchgedrungen ist Commcare mit seinem Antrag auf eine Anpassung der Preise für öffentliche Übertragungsleitungen. In diesem zweiten Begehren hatte Commcare zu erreichen versucht, dass Übermittlungsmedien wie Kupferkabel, Glaskabel, Kabelrohre und so weiter auch unter die Interkonnektion zu stellen seien.
Commcare ist für den Geschäftsbetrieb auf die Übertragungsmedien der Swisscom angewiesen. Die Forderung wurde von der Comcom nach Auffassung der Commcare zu Unrecht abgewiesen. Jetzt zieht Commcare den Entscheid vor das Bundesgericht. Durch den Entscheid der Comcom sei materielles Recht im Sinne von Art. 11 des Fernmeldegesetzes (FMG) verletzt worden.
So bejaht die Comcom zwar das Recht auf Interkonnektion für Übertragungsmedien, stimmte aber im konkreten Fall der Beschwerdeführerin nicht zu. Das Vorgehen Commcares sei in diesem Fall «nicht relevant» gewesen. Doch die Comcom ging von der falschen Annahme aus, dass Commcare die Übertragungsleitungen nicht für Interkonnektion benötige.
Ebenso sei Völkerrecht verletzt worden, an das sich die Schweiz im Rahmen der internationalen Vereinbarungen (GATS WTO-Abkommen) zu halten habe. Seit Inkrafttreten des Protokolls betreffend Telekommunikation im Oktober 98, habe sich die Schweizerische Eidgenossenschaft nicht an die eigenen Gesetze gehalten und missachte auch internationale Bestimmungen. In diesem Dokument wurde eine gewisse Liberalisierung der Interkonnektion auf Übertragungsleitungen auch anderer Anbieter als der Swisscom festgehalten.
Nun hat das Bundesgericht also von jeder der beiden Parteien eine Beschwerde zu prüfen und gemäss den neuen Erkenntnissen räumt sich Commcare durchaus eine Chance ein. (sk)


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