Digitales Speichern in Buchführung erlaubt


Artikel erschienen in Swiss IT Reseller 2002/09

     

Der Bundesrat hat eine Revision des Obligationenrechts (OR) bezüglich der kaufmännischen Buchführung auf den 1. Juni 02 in Kraft gesetzt. So können Geschäftskorrespondenz und Belege künftig nicht nur auf Papier sondern auch elektronisch geführt und aufbewahrt werden.
Die Voraussetzungen und Bedingungen (z.B. digitale Signatur) beschreibt der Bundesrat in der Ausführungsverordnung. Diese regelt nur das Wesentliche und bleibt gegenüber neuen Technologien, die erst in Zukunft angeboten werden, offen. Die Revision des OR soll Auslegungsfragen und Rechtsunsicherheiten im Bereich elektronischer Geschäftsabwicklung beseitigen.


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