Die Europäische Kommission hat neue
Bestimmungen für externe Netzteile und kabellose Ladegeräte verabschiedet, welche USB-C zur Pflicht machen. Nachdem Ende 2024 die EU USB-C als einheitlichen Ladestandard für Smartphones, Tablets oder Kopfhörer erklärt hat, muss USB-C ab 2028 nun auch bei externen Netzteilen, die Rechner oder Monitore mit Strom versorgen, zum Einsatz kommen. Zudem werden minimale Effizienzanforderungen festgelegt. Netzteile mit einer Ausgangsleistung über 10 Watt müssen auch im sogenannten Teillastbetrieb (10 Prozent der Nennleistung) Mindestwerte bei der Energieeffizienz erfüllen. Damit sollen unnötige Energieverluste verringert werden. Dazu soll ein neues Logo namens "EU-Common-Charger" über die Interoperabilität der Netzteile informieren.
Nach Berechnungen der EU-Kommission sollen durch die Massnahmen bis 2035 jährliche Einsparungen von rund 3 Prozent über den gesamten Lebenszyklus von Ladegeräten resultieren. Dazu sollen Treibhausgasemissionen um etwa 9 Prozent vermindert werden.
Die Verordnung tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft, worauf die Hersteller drei Jahre Zeit haben, von der Regelung betroffene Produkte anzupassen. Dabei erlauben es Übergangsbestimmungen, Ersatzteile für ältere Geräte noch fünf Jahre nach dem Inkrafttreten nach den bisherigen Vorgaben zu fertigen.
(rd)