Benachteiligung von Drittverkäufern: Amazon beugt sich EU-Kartellverfahren
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Benachteiligung von Drittverkäufern: Amazon beugt sich EU-Kartellverfahren

Weil durch verschiedene Geschäftspraktiken von Amazon die Drittverkäufer benachteiligt werden, die auf dem Marktplatz verkaufen, lief ein Kartellverfahren gegen Amazon. Das Unternehmen hat nun widerwillig eingelenkt und trifft Massnahmen.
22. Dezember 2022

     

Amazon lenkt im Rahmen zweier Kartellverfahren der EU ein und vermeidet damit eine milliardenschwere Busse. Der Konzern ist zwar mit einigen Punkten der Anklage nach wie vor nicht einverstanden, liess sich jedoch auf den Vergleich mit den Wettbewerbshütern ein, wie "IT-Times" berichtet. Die Vorwürfe betreffen vor allem die schlechte Stellung unabhängiger Verkäufer auf dem Marktplatz. So hatte Amazon etwa die Daten dieser Verkäufer genutzt, um diese zum eigenen Vorteil zu gebrauchen – laut den Kartellbehörden ein Missbrauch der Marktstellung. Die bestehende Doppelrolle als Marktplatz und direkter Konkurrent der Drittverkäufer ist damit das zentrale Problem. Um einer Geldstrafe zu entgehen, hat Amazon nun Eingeständnisse gemacht und will seine Geschäftspraktiken entsprechend anpassen. Etwa sollen fortan keine Daten, die nicht öffentlich sind, für den eigenen Vorteil genutzt werden. Die Geldstrafe hätte sogar den Handelsriesen heikel treffen können: Bis zu 10 Prozent des jährlichen Umsatzes können laut EU-Recht gefordert werden, im Falle von Amazon also bis zu 47 Milliarden US-Dollar.


Das zweite Verfahren betrifft die Buy Box – und damit den zuoberst angezeigten Warenkorb-Button auf der Produktseite. Mehr als 90 Prozent der Verkäufe laufen über diesen Button. Künftig soll es zwei solche Buttons geben und Amazon damit einmal mehr erhöhte Sichtbarkeit für Drittanbieter gewähren. Durch die neuen Regeln, so EU-Kommissarin Margrethe Vestager, sollen "konkurrierende unabhängige Einzelhändler, Transportunternehmen und europäische Kunden mehr Möglichkeiten und Auswahl haben". (win)


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