Seit einiger Zeit pocht das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO auf die peinlich genaue Umsetzung der mehrere Jahrzehnte alten Verordnung zur Arbeitszeiterfassung. Diese wird jedoch in der Praxis aus gutem Grund kaum mehr nachgelebt: Sie stellt die zahlreichen Unternehmen vor schier unlösbare Probleme, die innovative und arbeitnehmerfreundliche Regelungen der Arbeitszeit umsetzen wollen. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Kriminalisierung. Verunsicherung und Informationsbedarf sind gross, wie der Andrang von Personalchefs der ICT-Branche an einer entsprechenden Swico-Veranstaltung zeigte.
Arbeitszeiterfassung: Mehr Flexibilität nötig
Artikel erschienen in
Swiss IT Reseller 2014/09
– Seite 1
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7. September 2014 -
Die gesetzliche Grundlage zur Arbeitszeiterfassung ist konzeptionell auf dem Stand der industriellen Fliessbandproduktion stehen geblieben.
Das SECO begründet seine dogmatische Haltung mit den Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes. Die Arbeitswelt und die Arbeitszeitmodelle haben sich allerdings in den letzten 20 Jahren markant geändert, und damit auch der Zweck und die Bedeutung der Zeiterfassung. Es gab grosse strukturelle Verschiebungen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt von der Industrie hin zum Dienstleistungssektor, in welchem heute drei Viertel aller Arbeitnehmenden tätig sind. Heute arbeitet man in der Schweiz grösstenteils nicht mehr in der Fabrik, sondern im Büro, an einem mobilen Arbeitsplatz oder zu Hause. Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung ist heute die Regel, insbesondere in der ICT-Branche.