Verfahren gegen Incamail zugunsten der Post beendet

Sieg für die Schweizerische Post: Das Handelsgericht Zürich hat das von Rpost gegen Incamail angestrengte Verfahren als erledigt abgeschrieben und Rpost die Bezahlung sämtlicher Gerichtskosten sowie eine Parteientschädigung an die Post auferlegt.
13. Juni 2012

     

Nachdem der US-Anbieter für den sicheren, rechtsgültigen Versand von E-Mails, Rpost, im Februar die Klage gegen die Schweizerische Post und deren sicheren E-Mail-Dienst Incamail fallen gelassen hat (Swiss IT Reseller berichtete), hat nun auch das Handelsgericht Zürich das Verfahren als erledigt abgeschrieben. Der Entscheid bestätige die Auffassung der Schweizerischen Post, dass Incamail kein Rpost-Patent verletze, lässt die Post in einer Mitteilung verlauten.

Rpost hatte sein Gesuch am 29. Februar 2012 zurückgezogen, dabei aber beantragt, dass die Schweizerische Post die Gerichts- und Parteikosten zu übernehmen habe. Das Handelsgericht hat nun jedoch Rpost die Bezahlung sämtlicher Gerichtskosten auferlegt und sie auch zur Bezahlung einer Parteientschädigung an die Post verurteilt.


"Die Post war angesichts der technologischen Entwicklungen im Bereich der sicheren Übermittlung digitaler Nachrichten immer der Auffassung, dass das Patent von Rpost aufgrund fehlender Neuheit nicht schützenswert sei", schreibt die Post in einer Stellungnahme. Deshalb habe man im Verlauf von 2011 am Kantonsgericht Genf und beim Handelsgericht Zürich je eine Nichtigkeitsklage gegen ein Rpost-Patent eingereicht. Diese Klagen werden laut eigenen Angaben aufrecht erhalten und sind gegenwärtig beim neuen Bundespatentgericht in St. Gallen hängig. (dv)


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