Entscheid zum Lauschangriff wieder beim Bundesrat

30. April 2009

     

Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat die Gesetzesvorschläge für den Einsatz von Wanzen sowie die Überwachung von Telefon-, Mail- und Postverkehr zurück an die Regierung geschickt. Die Änderungen im Bundesgesetz über die Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) wurden mit 104 zu 44 Stimmen an den Bundesrat zurückgewiesen. Der Nationalrat folgte damit dem Ständerat.

Beide Kammern fordern vom Bundesrat weitere Präzisierungen zur inneren und äusseren Sicherheit. Zudem soll Klarheit darüber geschafft werden, bei welchen Verdachtsmerkmalen die Beschaffung zusätzlicher Informationen überhaupt möglich sein soll. Auch will das Parlament stärker in die Aufsicht miteinbezogen werden.


Insbesondere bezüglich der Grundrechte wie Schutz der Privatsphäre, Meinungs- und Informationsfreiheit sowie Versammlungsfreiheit fordert das Parlament eine detaillierte Überprüfung. Zudem soll die Landesregierung die Verfassungsmässigkeit der Vorlage überprüfen und erklären.

Noch im Dezember 2008 wollte der Nationalrat gar nicht erst auf die Vorlage eintreten. Mittlerweile hat die SVP aber die Fronten gewechselt. Laut eigenen Angaben, weil Maurer eine starke Überarbeitung zugesichert habe. Andere Parteien argumentieren, die SVP sei damals nur dagegen gewesen weil damals Samuel Schmid für das Geschäft zuständig war. (cdb)


Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Wieviele Zwerge traf Schneewittchen im Wald?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER