Swisscom muss Preise für Mietleitungen senken


Artikel erschienen in IT Reseller 2000/18

   

Die eidgenössiche Kommunikationskommission (ComCom) hat in dem von der Commcare AG beantragten, schon seit längerer Zeit hängigen Interkonnektionsverfahren entschieden. Die Swisscom wird verpflichtet, rückwirkend die Preise für Mietleitungen zu senken.
Die ComCom ist zum Schluss gekommen, die Preise seien nicht kostenorientiert und hat sie auf Grund von Vergleichswerten aus dem europäischen Raum nach unten korrigiert. Die verfügte Preisreduktion bewegt sich je nach Distanz und Leitungskapazität zwischen 14 und 63 Prozent.
Der Entscheid betrifft Festleitungen, also Verbindungen, die von Benutzern zur Datenübertragung angemietet sind. Somit profitieren nur Firmennetze von der Preissenkung.
Nicht durchgedrungen ist Commcare mit dem Antrag auf eine Anpassung der Preise für öffentliche Übertragungsleitungen. Hierzu ist aber noch ein von Diax angestrengtes Verfahren hängig.
Commcare nimmt in einer Presseerklärung mit Genugtuung vom Entscheid Kenntnis.
Mit dieser Verfügung ermögliche die ComCom die im September 1998 von der Commcare AG geforderten Senkungen der Mietleitungspreise für neu lizenzierte Telekommunikationsfirmen. Commcare hat angekündigt, dass sie die Preissenkungen an ihre Kunden weitergeben werde. Profitieren sollen davon insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.


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