Bundesrat beschliesst Entbündelung, Swisscom wehrt sich

24. April 2002

     

Der Bundesrat hat heute beschlossen, möglichst schnell für mehr Wettbewerb im Bereich der Telefon-Hausanschlüsse und Mietleitungen zu sorgen. Das Swisscom-Mietleitungsangebot soll dem Interkonnektionsregime unterstellt und die Swisscom soll zur Entbündelung der "letzten Meile" gezwungen werden: Die Leitungen bleiben im Besitz der Swisscom, diese kann aber dazu gezwungen werden, die Nutzung der Leitungen der Konkurrenz zu kostenorientierten Preisen anzubieten.

Der Bundesrat will das durch eine Änderung der Fernmeldeverordnung erreichen. Im Sommer werden die Vorschläge zur Entbündelung in die Vernehmlassung geschickt.


Die Swisscom hat auf den Bundesratsbeschluss mit einer aussergewöhnilich scharf formulierten Pressemitteilung reagiert: Man bedaure den Entscheid und wende sich entschieden gegen regulatorische Eingriffe in einen Bereich, wo bereits Wettbewerb herrsche. Die Entbündelung verzerre den Wettbewerb und behindere investitionen, die von den Behörden in Aussicht gestellten Regelungen kämen einer faktischen Enteignung gleich.

Vor allem bemängelt die Swisscom den Weg über eine Verordnungsänderung. Um die Ziele des Bundesrats zu verwirklichen sei eine Gesetzesrevision notwendig. Dazu sei eine umfassende und fundierte Analyse des Telekommunikationsmarktes notwendig, etwas, was bisher versäumt worden sei.

Ausserdem führt Swisscom an:

- Die Preise für Mietleitungen seien in der Schweiz bereits kompetitiv und lägen im europäischen Mittelfeld.

- Auf der letzten Meile stehe Swisscom bereits im Wettbewerb, zum Beispiel mit Kabelnetzbetreibern.

- Mit der Enbündelung entfalle für die Swisscom der Anreiz für Investitionen. Andere Anbieter würden die Infrastruktur der Swisscom benützen, aber ihr Angebot auf die Ballungszentren und Geschäftskunden konzentrieren, zu Lasten der Randgebiete. Durch die heutige Lösung bestehe für Swisscom noch ein Anreiz, auch in weniger dicht besiedelten Gebieten zu investieren.

In der Mitteilung sagt Swisscom nicht, wie sie sich wehren will, aber da man schon einmal Erfolg vor dem Bundesgericht hatte, dürfte sich dieser Weg wieder anbieten. (hjm)




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