Urheberrechtsdebatte zieht sich hin

Die Debatte zum Urheberrechtsgesetz zieht sich. Konsumentenschützer und diverse Politiker wollen Gebühreneintreiber Suisa den Riegel vorschieben.

Artikel erschienen in Swiss IT Reseller 2007/16

     

Die Debatte im Nationalrat zur Frage der seit 1. September gültigen Urheberrechtsabgabe auf digitale Speicher in MP3-Playern und Harddisk-Recordern zieht sich in die Länge. Bis ­Redaktionsschluss dieser Ausgabe war noch kein Entscheid gefällt. 2000 Unterzeichner einer Petition der Stiftung für Konsumentenschutz verlangen, das Parlament müsse die neuen Gebühren per Gesetzesänderung rück­gängig machen. Auch verschiedene Politiker wollen dem Gebühreneintreiber Suisa den Riegel vorschieben. Jedenfalls hagelte es vergangene ­Woche diverse Anträge: Der Berner FDP-Nationalrat Pierre Triponez beispielsweise meint, dass eine Abgabe auf digitalen Speichermedien nicht mehr als drei Prozent betragen dürfe. Kleinstfirmen sollten von allen Urheberrechtsgebüren gänzlich befreit werden, findet Norbert Hochreutener (CVP). Peter Vollmer, SP-Nationalrat, geht noch weiter. Er fordert, dass auf Geräte mit eingebauten Speicherplatten überhaupt keine Gebühren mehr erhoben werden sollen.

Suisa verhandlungsbereit

Die Verwertungsgesellschaft Suisa gibt sich zwar verhandlungsbereit, lehnt aber die vorgängig aufgeführten Anträge allesamt kategorisch ab. Die Suisa vertritt die Interessen von 24’000 Künstlern, die ohne Gebührenabgabe um die ihnen zustehende Entschädigung betrogen werden würden. Dass der Kunde doppelt zur Kasse gebeten würde, streitet die Suisa ab, die Gesellschaft räumt mittlerweile aber ein, dass der derzeit geltende Gebührentarif zu hoch angesetzt ist. Besonders bei Geräten mit grossen Speichern wird es teuer: So kostet beispielsweise die Multimedia-Box «Mevis» 298 Franken, auf die die Suisa noch satte 252 Franken Gebühren draufschlägt. Der Preis verdoppelt sich also fast.

Herunterladen bleibt erlaubt

Im Rahmen der Revision des Urheberrechts hat der Nationalrat zumindest letzten Dienstag festgelegt, dass das Herunterladen von Musik und Inhalten zum privaten Gebrauch uneingeschränkt erlaubt bleibt. Es spiele dabei keine Rolle, ob die Inhalte legal oder illegal angeboten würden. Gewisse Anträge, denen zufolge das Herunterladen von Werken, die von offensichtlich unerlaubten Anbietern stammen, verboten werden solle, wurden abgelehnt. Es sei für Anwender schwer zu unterscheiden, ob eine Quelle legal oder illegal sei, heisst es. (sk)


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