Kein Kartellverfahren gegen SAP
Quelle: SAP

Kein Kartellverfahren gegen SAP

Das deutsche Bundeskartellamt will kein Missbrauchsverfahren gegen SAP einleiten, Vormittlungen hätten keine entsprechenden Anhaltspunkte für Vorwürfe von Wettbewerbern ergeben. Die Walldorfer begrüssen das Urteil.
4. August 2026


Das deutsche Bundeskartellamt hat seine Vorermittlungen gegen SAP abgeschlossen und will aktuell kein Missbrauchsverfahren einleiten. Im Mittelpunkt der Untersuchung stand die Frage, ob das Unternehmen anderen Softwareanbietern den Zugang zu ERP-Daten technisch oder kommerziell erschwert und dadurch eigene Lösungen bevorzugt hat. Anlass der Prüfung waren Beschwerden verschiedener Bewerber wie Celonis. Das Bundeskartellamt hat anschliessend bei SAP, Kunden sowie weiteren Marktteilnehmern ermittelt.

"Unternehmen müssen ihre eigenen Daten grundsätzlich auch in Anwendungen anderer Anbieter nutzen können. Gerade bei grossen Softwareplattformen ist ein diskriminierungsfreier Datenzugang für funktionierenden Wettbewerb von erheblicher Bedeutung", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Die Ermittlungen hätten jedoch ergeben, dass derzeit ausreichende Möglichkeiten für die Datenextraktion bestünden – auch wenn diese technisch aufwendig seien – und bislang keine ausreichenden Hinweise auf kartellrechtsrelevante Behinderungspraktiken vorliegen würden.


Das Bundeskartellamt hat darüber hinaus geprüft, ob SAP seine eigene Process-Mining-Software Signavio kostenlos oder faktisch ohne zusätzliche Kosten anbietet, um Wettbewerber zu verdrängen. Auch hierfür haben sich laut der Behörde bislang keine ausreichenden Anhaltspunkte ergeben. Laut den Ergebnissen bietet SAP unterschiedliche Lizenzmodelle an, darunter auch Varianten ohne Signavio zu einem niedrigeren Preis.

SAP begrüsst die Entscheidung des Bundeskartellamts in einer Mitteilung: "Die Einschätzung des Bundeskartellamts bestärkt SAP darin, Kunden einen diskriminierungsfreien und praktikablen Zugang zu ihren Daten zu ermöglichen und gleichzeitig Wahlfreiheit bei der Nutzung von SAP‑ und Drittanbieter‑Lösungen sicherzustellen." (sta)


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