SAP konnte eine drohende EU-Strafe wegen möglicher Wettbewerbsverstösse abwenden. So hat die Europäische Kommission die Zusagen von SAP akzeptiert, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Aftermarket-Supportleistungen für lokal installierte ERP-Lösungen auszuräumen. Die EU hatte im September 2025 ein entsprechendes Verfahren aufgrund möglicher Wettbewerbsverzerrungen eröffnet.
SAP will seine Vertrags- und Supportbedingungen jedoch in mehreren Punkten kundenfreundlicher gestalten. Künftig soll es einfacher werden, SAP-Landschaften in getrennte Bereiche aufzuteilen und diese jeweils mit unterschiedlichen Support-Modellen oder verschiedenen Wartungsanbietern zu betreiben. Zudem erhalten Kunden in bestimmten Fällen erweiterte Möglichkeiten, Lizenzen und die dazugehörigen Wartungs- und Suppor-Verträge zu kündigen. Dies gilt unter anderem für Produkte mit reduziertem Support, gescheiterte Implementierungsprojekte, für die SAP verantwortlich ist, Insolvenzen sowie bei einem Personalabbau von mindestens zehn Prozent innerhalb von zwei Jahren. Auch bei Unternehmensverkäufen sollen Lizenzen flexibler übertragen oder beendet werden können.
Darüber hinaus will SAP den Zugang zu sogenannten Single-Metric-Verträgen ausweiten, die eine alternative Berechnung der Lizenz- und Wartungskosten ermöglichen. Das Unternehmen präzisiert ausserdem die Regeln zur Mindestlaufzeit von Support-Verträgen, sodass der Kauf zusätzlicher Lizenzen nicht mehr automatisch eine neue Mindestvertragslaufzeit auslöst. Wiedereintrittsgebühren entfallen künftig, Nachzahlungen für ausgesetzte Wartungsverträge werden reduziert. Für Streitfälle richtet SAP zudem eine interne Anlaufstelle ein.
Die von SAP angebotenen Verpflichtungszusagen gelten weltweit für einen Zeitraum von zehn Jahren, teilt die EU-Kommission mit. Sie sind für den Software-Konzern rechtsverbindlich. SAP begrüsst die entsprechende Entscheidung der Europäischen Kommission und teilt mit: "Die Verpflichtungen sorgen für mehr Klarheit, Wahlmöglichkeiten und Schutzmechanismen für Kunden mit komplexen On-Premise-Umgebungen und unterstützen zugleich flexible IT-Strategien, die an geschäftlichen Prioritäten ausgerichtet sind." Die Entscheidung betreffe aber ausschliesslich On-Premise-Wartungsrichtlinien und habe keinen Bezug zu den Cloud-Angeboten von
SAP.
Update:
Michael Bloch, Fachvorstand Lizenzen, Service & Support der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe e.V. (DSAG), ordnet die Einigung ein: "Mit der Entscheidung der EU-Kommission, die Zusagen von
SAP zu akzeptieren, erhalten SAP-Kunden mehr Wahlfreiheit bei der Organisation von Wartung und Support ihrer bestehenden On-Premises-Systeme. Dieses Ergebnis begrüßen wir grundsätzlich. Denn der aktuelle DSAG-Investitionsreport zeigt, dass nach wie vor zahlreiche Unternehmen noch nicht auf dem Weg in die SAP-Cloud sind. Gerade für diese Anwender schafft der Entschluss zusätzliche Handlungsoptionen.
Anwender, die auf ihrer bestehenden On-Premises-Landschaft bleiben und den Support von einem anderen Anbieter als SAP beziehen möchten, können das zukünftig differenzierter vornehmen als bisher vertraglich vereinbart. Inwiefern dadurch nun Drittanbieter mit ihrem Wartungsangebot auf den Markt strömen, wird spannend zu beobachten sein. Während im deutschsprachigen Raum Drittwartung bei den Unternehmen derzeit eher kein Thema ist, sieht das in den USA etwas anders aus.
Eine Grundsatzfrage eröffnet sich für Anwender aber nun sicherlich, nämlich: Folge ich SAPs Cloud-Strategie oder schlage ich einen anderen Weg ein? Mit der Möglichkeit, Wartung und Support über einen Drittanbieter zu beziehen, gewinnen Unternehmen zusätzliche Optionen für den langfristigen Betrieb ihrer bestehenden On-Premises-ERP-Landschaft."
(sta)