Die Europäische Union bemüht sich, Massnahmen rund um Konsumentenschutz und Nachhaltigkeit umzusetzen. Und zwei dieser Vorstösse drehen sich um die Vereinheitlichung der Ladekabel an Elektronikgeräten. So ist seit dem 28. April 2026 eine neue Regelung in Kraft: In Europa verkaufte Laptops müssen per sofort mit einem USB-C-Anschluss für die Stromversorgung ausgestattet sein.
Für Smartphones und andere Kleingeräte gilt die USB-C-Pflicht bereits
seit Ende 2024, die Übergangsphase für die Laptop-Hersteller lief bis heute.
Beschlossen wurden die beiden Massnahmen bereits Ende 2022.
Mit der Massnahme soll übermässiger Elektroschrott verhindert und die Benutzerfreundlichkeit verbessert werden. Im Falle der Smartphones darf man wohl von einem Erfolg sprechen: Haushalte mit Apple- und Android-Geräten können sich damit etwa die Ladegeräte teilen, ausserdem ist es heute nicht mehr nötig, jedem noch so kleinen Neugerät ein Ladekabel beizulegen. Für Geräte, die ohne Ladekabel kommen, gibt es ausserdem ein entsprechendes, einheitliches Symbol auf den Packungen.
Für die Schweiz gilt die Regelung als Nicht-EU-Mitglied technisch gesehen zwar nicht. Für die Hersteller lohnt es sich aber wohl ganz einfach nicht, das kleine Land als Sonderfall zu behandeln. Wenn die Entwicklung bei den Laptops verläuft wie bei der Regelung für Smartphones, Tablets und anderen Kleingeräten, wird die USB-C-Pflicht für Laptops auch bei in der Schweiz verkauften Geräte zur gängigen Praxis.
Der letzte Schritt ist damit noch nicht vollzogen, denn
2028 folgt die nächste Stufe: Ab dann müssen dann alle externen Netzteile mit USB-C-Stecker kommen.
(win)