EU belegt Google mit Geldstrafe von fast 3 Milliarden Euro
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EU belegt Google mit Geldstrafe von fast 3 Milliarden Euro

Die Europäische Kommission verurteilt Google zu einer Kartellstrafe von 2,95 Milliarden Euro. Google habe eine marktbeherrschende Stellung erreicht, indem es die eigenen Adtech-Dienste den Mitbewerbern gegenüber bevorzuge.
8. September 2025

   

Google hat in seinem Werbegeschäft gegen Wettbewerbsregeln verstossen, findet die EU-Kommission und spricht eine Geldstrafe von 2,95 Milliarden Euro gegen das Unternehmen aus. Es handelt sich bereits um die vierte Kartellstrafe gegen Google. Der Vorwurf diesmal: Google soll die eigenen Online-Werbedienste gegenüber anderen Anbietern bevorzugt und damit eine marktbeherrschende Stellung erreicht haben. Problematisch sei dabei, dass Google sowohl selbst Werbung schalte als auch zwischen Werbetreibenden und Plattformen, auf denen die Werbung erscheint, vermittle. Insgesamt verstosse dies gegen den EU-Binnenmarktartikel 102.

Die EU-Kommission verlangt von Google nun, sich als Anbieter von Werbeplatz in Zukunft nicht mehr selbst zu bevorzugen und Massnahmen zu ergreifen, um diesen Interessenskonflikt zu beseitigen. Für eine Lösung räumt die Kommission eine Frist von 60 Tagen ein – spätestens nach Ablauf dieser Zeit muss Google die Kommission darüber informieren, welche Massnahmen es ergreifen will. Diese müssen dann innerhalb von weiteren 30 Tagen umgesetzt werden. Ansonsten könnten gravierendere Strafen folgen. So hat die Kommission schon früher befunden, dass Google einen Teil seiner Services abstossen sollte.


In einer ersten Reaktion bezeichnet Google die Entscheidung der EU-Kommission als diskriminierend und will Berufung einlegen, wie "Reuters" meldet. Demnach sagte Lee-Anne Mulholland, bei Google Vice President und Global Head of Regulatory Affairs: "Die Entscheidung der Europäischen Kommission zu unseren Ad-Tech-Dienstleistungen ist falsch, und wir werden dagegen Berufung einlegen. Sie verhängt eine ungerechtfertigte Geldstrafe und verlangt Änderungen, die Tausenden von europäischen Unternehmen schaden werden, indem sie ihnen das Geldverdienen erschweren. Die Bereitstellung von Dienstleistungen für Werbekunden und -verkäufer ist keineswegs wettbewerbswidrig, und es gibt mehr Alternativen zu unseren Dienstleistungen als je zuvor."

Praktisch unmittelbar nach Bekanntwerden der Strafe hat sich auch US-Präsident Donald Trump via "Truth Social" eingeschaltet: "Wir können nicht zulassen, dass dies dem brillanten und beispiellosen amerikanischen Erfindergeist widerfährt, und sollte dies dennoch geschehen, werde ich gezwungen sein, ein Verfahren gemäss Abschnitt 301 einzuleiten, um die unfairen Strafen aufzuheben, die diesen steuerzahlenden amerikanischen Unternehmen auferlegt werden." Der erwähnte Abschnitt 301, eingeführt 1974, erlaubt es den USA, andere Länder zu bestrafen, die "unrechtmässige" oder "unangemessene" Handlungen begehen oder den US-Handel belasten. Trump will die Sache im direkten Kontakt mit der EU diskutieren. (ubi)


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