Im öffentlichen Sektor fast zwei Jahre bis zur Kaufentscheidung
Quelle: Swico

Im öffentlichen Sektor fast zwei Jahre bis zur Kaufentscheidung

Die Beschaffung von Technologie dauert bei der öffentlichen Hand im Durchschnitt am längsten. Bis zur Kaufentscheidung vergehen oft 22 Monate und mehr.
8. September 2022

     

Gartner hat Ende 2021 bei rund 1120 Führungskräften, die für Bewertung oder Auswahl von Technologie zuständig sind, eine Umfrage durchgeführt. Unter den Teilnehmenden finden sich 79 Führungskräfte aus dem öffentlichen Sektor. Gefragt wurde unter anderem nach der Zeit, die von der Idee bis zur Kaufentscheidung verstreicht.

Mit 49 Prozent gaben fast die Hälfte der Teilnehmenden an, es komme im Einkaufsprozess zu sechs oder mehr moderaten bis bedeutsamen Verzögerungen, die den Technologieeinkauf kumuliert im Durchschnitt um sieben Monate verlängerten. Gründe sind zum Beispiel Änderungen bei den Anforderungen oder, genannt von 68 Prozent der Antwortenden, fehlende Informationen seitens der Anbieter.


Am längsten dauert der Einkaufsprozess im öffentlichen Sektor, wo im Schnitt rund 22 Monate bis zur Kaufentscheidung vergehen. Ein typisches Einkaufsteam bei Behörden besteht demnach aus 12 Mitgliedern, wobei nicht alle gleichermassen involviert sind: Im Gegensatz zur Privatwirtschaft, wo 55 Prozent der Führungskräfte massgeblich am Prozess teilnehmen, sind es bei der öffentlichen Hand nur 41 Prozent. Der Technologieeinkauf scheint dort eher Sache von in der Hierarchie weniger hoch eingestuften Mitarbeitenden zu sein. Gartner merkt an, dass sich die höheren Staatsangestellten offenbar politisch nicht mit der Technologiebeschaffung exponieren wollen.

Dean Lacheca, Vice President Analyst bei Gartner, merkt an: "Der Technologieerwerb stellt den öffentlichen Sektor vor Herausforderungen, die in anderen Branchen nicht üblich sind. Jede Rechtsbezirk hat seine eigenen Beschaffungsgesetze und -richtlinien, und jede Behörde oder Abteilung kann ihre eigene Interpretation davon haben. Ein Verstoss gegen die Regeln kann schwerwiegende Folgen haben, von unerwünschter Publizität bis hin zum persönlichen Risiko der Strafverfolgung." (ubi)


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