Virtueller Amtsschalter für die Schweiz

Ende letzten Jahres gab der Bundesrat grünes Licht für einen «Guichet virtuel» und stellte die finanziellen Mittel bereit. Der virtuelle Amtsschalter www.ch.ch soll noch in diesem Jahr in Betrieb gehen.

Artikel erschienen in IT Reseller 2001/11

   

Was heute noch wie Zukunftsmusik in den Ohren der Schweizer Bevölkerung klingt, soll bis Ende dieses Jahres bereits Wirklichkeit werden: Der «Guichet virtuel», die Internetplattform, die bei Bürgeranliegen auf den Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden Informationen liefern und – in einer späteren Phase – Transaktionen ermöglichen soll.

Drei Kernbereiche

Im Rahmen der Förderung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schweiz hat sich der Bundesrat vorgenommen, in drei Kernbereichen zu handeln: mit einer Bildungsoffensive, bei E-Government und bei der Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Grundsätzlich sollen die Massnahmen zur Förderung der Informationsgesellschaft im Rahmen der ordentlichen Budgetierung finanziert werden.
Man ist sich allerdings bewusst, dass die Finanzierung einzelner Schlüsselprojekte diesen Rahmen überschreiten werde. Der Bundesrat hat aus diesem Grund für einzelne Projekte bereits Finanzierungsvorschläge unterbreitet, für E-Government sogar konkrete Mittel bewilligt.

E-Government-Projekt «Guichet virtuel»

Der Bundesrat hat für diverse E-Government-Projekte grünes Licht gegeben und will dafür im Jahr 2001 zusätzliche 28,97 Mio. Franken beisteuern. Für die Jahre 2002 bis 2004 sind weitere 23,74 Mio. Franken vorgesehen. In dieser Summe enthalten sind für dieses und nächstes Jahr jährlich 15 Mio. Franken für den «Guichet virtuel» und das «E-Voting» (Stimmen und Wählen per Internet).
Die Idee des «Guichet virtuel» ist ein Internet-Portal, das in seinem Aufbau nicht der Verwaltungsstruktur und nicht den staatlichen Prozessen folgt, sondern dem täglichen Leben der Gesellschaft. Das heisst beispielsweise, dass ein heiratswilliges Paar nicht über diverse Behörden, Direktionen oder Gesetzesbestimmungen zu den Schalteröffnungszeiten des Standesamtes hervordringen muss, nur um herauszufinden, welche Formulare es für die bevorstehende Heirat benötigt.
Vielmehr findet es über zwei, drei Links mit einfachen Schritten vom Heim-PC aus das nötige Formular. Ob dieses Formular dann noch persönlich aufs Standesamt gebracht werden muss oder digital signiert und gemailt werden kann, ist dann Frage des Ausbaustands des virtuellen Amtsschalters und der rechtlichen Voraussetzungen. Kurzgefasst bezeichnet das «Guichet virtual» ein alle Ebenen umfassendes Portal, das einen nach Lebenssituationen strukturierten und Kunden- bzw. Produkte-orientierten Zugriff auf alle E-Government-Angebote ermöglicht.

Die Ausschreibung

Die Ausschreibung für die Informatik-Infrastruktur erfolgt nach dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und ist in vollem Gange.
Aufgrund des laufenden Verfahrens wollte man IT Reseller im Berner Bundesamt für Bauten und Logistik keine Auskunft erteilen, welche Firmen sich an der Ausschreibung beteiligt haben oder voraussichtlich den Zuschlag erhalten. Damit der Kunde seine Anliegen schnell und sauber erledigen kann, sind an die Beschaffenheit der Informatik-Infrastruktur Grundvoraussetzungen geknüpft.
Ein wichtiger Punkt ist eine hohe Verfügbarkeit (7 x 24 Stunden Zugriffsmöglichkeit). Ausserdem müssen Webseiten und die verwendete Soft- und Hardware so konzipiert sein, dass dem Bürger unmittelbare Antwortzeiten gewährleistet werden können. Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Sicherheit. Persönlichkeits- und Datenschutz müssen gewährleistet sein. Es darf nicht möglich sein, dass vertrauliche Daten in falsche Hände gelangen oder Daten und Informationen durch Dritte manipuliert werden können.
Technisch gesehen muss der «Guichet virtuel» auf eine Infrastruktur mit allen Ebenen zurückgreifen können, die für eine vollumfängliche Ausführung der abzuwickelnden Angelegenheiten nötig sind. Das sind beispielsweise ein TCP/IP-Netz mit der nötigen Bandbreite, Internet-Server, Schnittstellen zu bestehenden Datenbanken und Applikationen (insbesondere auch SAP), Schnittstellen zu Kreditkartenunternehmen und Post für Finanztransaktionen, Messaging-Dienste für E-Mail, Directory-Dienste, Firewalls zum Schutz des internen Netzes usw.
Sollten über den virtuellen Amtsschalter selbst Transaktionen abgewickelt werden, müssen weitere Infrastruktur-Elemente wie zum Beispiel eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Public-Key-Infrastruktur zu Ausstellung und Nutzung von Zertifikaten für die elektronische Unterschrift aufgebaut werden. Rechtliche Voraussetzungen sind unter anderem die Anerkennung der digitalen Signatur oder Fragen zu Persönlichkeits- und Datenschutz.
Auf der Website des Bundes wurde die neue Rubrik «E-Government» eingerichtet.
www.admin.ch/e-gov enthält zentrale Informationen über den Stand des «Guichet virtuel»-Projekts. (sk)


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