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Das Handelsregister- und Firmendaten-Portal Moneyhouse.ch erweitert sein Dienstleistungsportfolio neu um Inkasso-Dienste.
16. April 2013
Das unlängst wegen angeblich mangelndem Datenschutz in die Schlagzeilen geratene Handelsregister- und Firmendaten-Portal Moneyhouse.ch steigt ins Inkasso-Business ein. Die neue Dienstleistung richtet sich an KMU, die mit dem Inkassoprozess wenig Erfahrung haben. Konkret werden die Gläubiger mit der neuen Dienstleistung in drei Phasen unterstützt: • Beim vorrechtlichen Inkasso wird der Schuldner gemahnt und seine Bonität wird überprüft. Im Bedarfsfall werden Ratenzahlungen vereinbart. • Erfolgt in der ersten Phase keine Zahlung wird beim rechtlichen Inkasso eine Betreibung eingeleitet, wobei auch Verhandlungen bei Gerichts- und Betreibungsfällen in der Dienstleistung enthalten sind. • Geht der Schuldner Konkurs und es resultiert ein Verlustschein, werden die Verjährungsfristen der Verlustscheine wie auch die finanzielle Situation des Schuldners laufend überwacht. Wer die Dienstleistung beansprucht, bezahlt pro Inkasso-Fall eine Gebühr von 33 Franken. Hinzu kommt ein Erfolgshonorar von 5 Prozent bei vorrechtlichem Inkasso, von 10 Prozent bei rechtlichem Inkasso und von 50 Prozent der Forderung beim langfristigen Inkasso. Optional gibt's statt den einzelnen Gebühren auch eine jährliche Pauschale in Höhe von 280 Franken.
(rd)
12. Februar 2013 - Die Moneyhouse.ch-Betreiberin Itonex hat sich mit dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten geeinigt und will die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen fortan besser schützen.
8. August 2012 - Die superprovisorische Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts ist aufgehoben: Moneyhouse darf die Personensuche wieder anbieten, allerdings nur unter einer Auflage.
24. Juli 2012 - Moneyhouse kommt der superprovisorischen Verfügung nach und hat seine Personensuche deaktiviert. Das gewählte Vorgehen wird jedoch als "unverhältnismässig" empfunden.