Rpost will die Schweiz erobern
Quelle: Rpost

Rpost will die Schweiz erobern

Mit einer aggressiven Expansionsstrategie macht sich Rpost, ein US-Spezialist für den Versand verschlüsselter, rechtsgültiger E-Mails, daran, den Schweizer Markt zu erobern und eröffnet eine Niederlassung in Zürich. Und auch im Kampf mit der Schweizerischen Post aufgrund von Patentverletzungen gibt sich das US-Unternehmen kämpferisch.
23. Februar 2012

     

Bislang hat das US-Unternehmen Rpost, das mit dem Registered E-Mail Service eine Dienstleistung zum Versand von rechtsgültigen, verschlüsselten Nachrichten anbietet, in der Schweiz vor allem mit seiner Klage gegen den Service Incamail der Schweizerischen Post für Furore gesorgt. 2011 hatte Rpost in den USA und später auch in der Schweiz eine Patentklage gegen Incamail eingereicht.


Nun will Rpost mit seinem Markteintritt in der Schweiz Aufsehen erregen. Der US-Spezialist für den Versand eingeschriebener E-Mails eröffnet hierzulande eine Geschäftsstelle. Geleitet wird die Schweizer Niederlassung von Hayri Bulman. Wie Rpost-CEO Zafar Khan anlässlich einer Medienorientierung erklärt, gehört die Gründung von Rpost Schweiz zur Expansionsstrategie, die das Unternehmen in Zentraleuropa verfolgt. "Wir investieren stark in den Schweizer Markt und verfolgen aggressive Expansionspläne", gibt sich Khan kämpferisch. Im Visier hat Rpost hierzulande vor allem die 1000 grössten Schweizer Unternehmen. Von diesen möchte man bis 2017 mindestens 50 Prozent mit Rpost-Dienstleistungen versorgen. Der Standort Zürich soll zudem auch als Hub für die Ausdehnung in ganz Zentraleuropa dienen. Bislang hat Rpost seine Lösung in der Schweiz noch nicht aktiv verkauft, erläutert Bulman. Das soll nun in den nächsten Tagen beginnen. Um zudem stärker Fuss zu fassen hierzulande, gibt Rpost seine Lösung zum Versand von eingeschriebenen E-Mails an Privatanwender kostenlos ab. "Konsumenten können bis zu zehn eingeschriebene Nachrichten pro Monat verschicken", erklärt Beni Kaspar, Director Business Development bei Rpost. Damit wolle man zum einen dem Schweizer Markt zeigen, dass man dabei sei, stark zu werden. Und zum anderen hofft Rpost, über die Privatanwender den Weg in Schweizer Unternehmen zu finden.

Verteidigung von geistigem Eigentum

Rpost ist nicht bereit, den hiesigen Markt der Schweizerischen Post mit ihrer E-Mail-Lösung Incamail zu überlassen. Schliesslich habe man bereits seit 2004 Kunden in der Schweiz, unter anderem Holcim. Zu Beginn habe man das Gespräch mit der Schweizerischen Post gesucht, allerdings habe diese dann irgendwann einfach ihren eigenen Service lanciert, führt Khan aus. Dieser Schritt habe Rpost dazu veranlasst, Patentklagen einzureichen. Heute stecke man tief im Prozess drin. In den USA starten die Verhandlungen vor Gericht aufgrund von Patentverletzungen im August. Und hierzulande habe man eine einstweilige Verfügung gegen Incamail beantragt, um der Schweizerischen Post den Verkauf des Services während der Prozesszeit zu untersagen. Entschieden wird hier laut Rpost im März oder April.


Dabei geht es Rpost Khan zufolge aber nicht darum, dass man Angst vor der Konkurrenz habe. Vielmehr wolle man die Verwirrung für die Kunden reduzieren. Denn Lösungen wie diejenige der Schweizerischen Post würden zwar oberflächlich aussehen wie diejenige von Rpost, aber darunter stecke bei Rpost viel mehr. Während das US-Unternehmen 20 Features für den Versand von sicheren, rechtsgültigen und verschlüsselten Mails biete, unterstütze die Konkurrenz jeweils nur eine dieser 20 Funktionen, zeigt sich Khan überzeugt. Zudem ist sich der CEO sicher, dass die Schweizerische Post versuche, mit Rpost Schritt zu halten, indem sie kopiere und nicht indem sie in Innovationen investiere. Dies sei eine fragwürdige Verwendung von Steuergeldern, so Khan weiter. Er wisse, dass die Durchsetzung von Patentrechten komplex sei und es werde auf diesem Weg Siege und Niederlagen geben. Aber Rpost werde mit langfristigem Fokus sein geistiges Eigentum nicht nur in der Schweiz, sondern überall, wo man Patente habe, verteidigen. (abr)



Kommentare
Achtung! Brauchen Sie den Dienst nur wenn Sie sicher sind, dass die Verwendung desselben keinen Gerichtsstand in den USA begründet - ausser Sie sind an den Segnungen des US-Justiz-Systems interessiert....
Freitag, 24. Februar 2012, Roger Suter

Schade nur hat das us patent office das zentrale patent abgesrochen, für nichtig erklärt. Siehe us pto 10.1.2012 / control nummer 90/011580
Donnerstag, 23. Februar 2012, Rolf hauser



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