Ein Eierbecher darf nicht Ei-Pott heissen
Quelle: Vogel.de

Ein Eierbecher darf nicht Ei-Pott heissen

Apple verklagt den Haushaltszubehörhersteller Koziol wegen Namensähnlichkeit eines Eierbechers mit dem bekannten Medienplayer.
24. August 2010

     

Die "Glücksfabrik" Koziol, Herstellerin von witzig gestaltetem Haushaltszubehör, ist derzeit wohl nicht gut auf Apple zu sprechen. Der iPod-Hersteller hat nämlich vor dem Hamburger Oberlandesgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt: Koziol darf seinen Eierbecher, Modell "Ei-Pott", künftig nicht mehr so nennen - wegen der Namensähnlichkeit mit Apples Medienplayer. Aus der Urteilsbegründung geht hervor, dass Apple die Marke iPod offenbar nicht nur für Medienplayer und ähnliche Geräte gesichert hat, sondern auch für "Geräte und Behälter für Haushalt und Küche".


Die Richter finden zwar, es könne "angesichts des weiteren Abstandes zwischen den betroffenen Waren" nicht davon ausgegangen werden, dass die Antragsgegner (also Koziol) die Wertschätzung der Produkte der Antragsstellerin (also Apple) für sich ausnutzten, "wozu die Übertragung von Gütevorstellungen der Produkte der Antragsstellerin auf die Eierbecher der Antragsgegner erforderlich wäre". Aber: Die Benutzung der fremden Marke widerspreche den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel, da durch die Anlehnung an die Marke iPod deren Unterscheidungskraft in unerlaubter Weise ausgebeutet werde. Eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr müsse bejaht werden, daran führe kein Weg vorbei.


Das Fazit: Koziol darf seinen Eierbecher nicht mehr Ei-Pott nennen, sonst droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250'000 Euro, ersatzweise bis zu zwei Jahre Ordnungshaft. Koziol ändert den Namen seines Produkts vorerst schlicht in "Pott", strengt aber laut der "Frankfurter Allgemeinen" ein Hauptsacheverfahren an. Damit soll abgeklärt werden, ob die Ansprüche von Apple überhaupt eine sachliche Grundlage haben.




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