Lexmark klagt Zubehörhersteller an
Quelle: Vogel.de

Lexmark klagt Zubehörhersteller an

Der Druckerhersteller hat eine Klage gegen 24 konkurrierende Anbieter von Tonerkartuschen für seine Printer eingereicht - es würden 15 Patente verletzt.
24. August 2010

     

Lexmark hat vor der internationalen Handelskommission der USA und einem Bezirksgericht in Ohio eine Klage gegen 24 Anbieter von Druckerzubehör eingereicht. Damit will der Druckerhersteller verhindern, dass andere Hersteller in den USA Tonerkartuschen für Lexmark-Drucker verkaufen können. Konkret wirft Lexmark den Konkurrenten die Verletzung von 15 Patenten vor. Mit der Klage zielt der Konzern auf ein Importverbot für 3rd-Party-Kartuschen sowie auf Schadenersatzzahlungen. Bereits 2002 hatte Lexmark gegen den Konkurrenzanbieter Static Control Components geklagt, der wiederbefüllte Kartuschen verkaufte. Damals unterlag Lexmark vor Gericht: Die Richter befanden, es sei kein Verstoss gegen das in Frage stehende Urheberrechtsgesetz Digital Millennium Copyright Act, wenn der Microcontroller umgangen würde, mit dem Lexmark das Wiederbefüllen verhindert.




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