Swisscom prüft Vernehmlassungsvorlage

25. Januar 2006

     

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassungsvorlage zur Abgabe der Bundesmehrheit an Swisscom veröffentlicht. Swisscom wird die Vorlage mit den flankierenden Massnahmen im Detail prüfen und dazu Stellung nehmen. Das Unternehmen wertet das Vorhaben grundsätzlich positiv und erwartet eine rasche Klärung der politischen Frage. Die Abgabe der Bundesmehrheit erhöht den strategisch-unternehmerischen Handlungsspielraum für das Unternehmen in einem rasch ändernden internationalen Umfeld.

Als Massstab zur Beurteilung hat der Swisscom-Verwaltungsrat die folgenden sieben Unternehmensinteressen als zentral definiert: Langfristige Rendite für die Aktionäre (Total Shareholder Return über 10 Jahre), Kundenzufriedenheit, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsfähigkeit, unternehmerische Flexibilität, Akquisitions- und Allianzfähigkeit sowie die Attraktivität als Arbeitgeber.


Wird die Bundesmehrheit an Swisscom abgebaut, so müssen der Beteiligungsanteil und die Rechte im Sinne des Aktienrechts übereinstimmen, dem Bund im Vergleich zu den übrigen Aktionären keine Sonderrechte vorbehalten werden. Swisscom ist zudem klar gegen eine Trennung von Netzen und Diensten von Swisscom, z.B. über die Schaffung einer speziellen Netzgesellschaft. (sm)


Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Aus welcher Stadt stammten die Bremer Stadtmusikanten?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER