EU-Kommission legt Mehrwertsteuerpläne für E-Commerce vor

5. Juni 2000

     

Die EU-Kommission will diese Woche über die neue Besteuerung von E-Commerce-Angeboten abstimmen. Vorgesehen ist nicht nur eine generelle Mehrwertsteuerpflicht auf E-Angebote wie Bücher und Dienste, sondern auch eine EU-gültige-Regelung für eine "Download-Steuer" auf digitale Produkte wie Software, Musik und Filme. Sprecher des deutschen Branchenverbands eco Electronic Commerce Forum hatten eine solche Download-Steuer bereits als "nicht schädlich" bezeichnet.

Die Besteuerung soll grundsätzlich dort stattfinden, wo die Dienstleistungen konsumiert werden. Käufer von US-Software müssen also die MWSt in der EU entrichten. Die EU-Kommission will dazu eine Registrierungspflicht für aussereuropäische Anbieter einführen, die auf dem EU-Binnenmarkt mindestens 100'000 Euro pro Jahr umsetzen.


Anlass zum Streit könnte allerdings die Regelung werden, wonach als Steuerdomizil das Land gilt, in welchem die erste Transaktion stattgefunden hat: Ausländische Anbieter dürften nämlich hier die steuergünstigten EU-Länder bevorzugen, etwa Luxemburg mit seinen 12-15 Prozent MWSt.

Die EU-Kommission will zudem zwischen E-Commerce zwischen Firmen (B2B) und zu Privaten unterscheiden: Bei B2B soll der Käufer im Bestimmungsland die Mehrwertsteuer zahlen, bei Verkäufen an Privatkunden soll der Verkäufer im Ursprungsland die Steuer ans Finanzamt weiterleiten.

Die Pläne sollen Mitte Woche in der Kommission zur Abstimmung kommen. Es wird mit einer Annahme gerechnet. Die Umsetzung eines solchen bürokratischen Machwerks ist eine andere Frage. (mvb)


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