AOL und Coca-Cola werben zusammen: Berichten zufolge planen die beiden Unternehmen eine grosse, gemeinsame Marketingaktion mit einem Volumen von 100 Mio. Dollar. Kurz zuvor kündigte
Yahoo eine Marketingallianz mit Pepsi an.
Streit um Expo.02-Domain gelöst: Der Streit um den Domain-Namen der Expo.02 konnte von der Registrierstelle Switch elegant gelöst werden: Sie vergab der Landesausstellung als grosse Ausnahme die Domain «02.ch», womit (expo.02.ch) möglich wurde.
Blue Window im neuen Design: Blue Window hat ihr B2C-Portal «bluewin.ch» in einem überarbeiteten Design vorgestellt. Neben dem bisherigen Suchdienst wird ein umfangreicher Web-Katalog angeboten.
Swissonline lanciert ihr Portal neu: Swissonline will diese Woche ihr überarbeitetes Internet-Portal vorstellen. Es wurde mit Pixelpark realisiert. Das Nachrichtenangebot soll stark ausgebaut werden. Partner ist in diesem Bereich Swiss Txt.
Fotoservice bei AOL: Nach Yahoo will jetzt auch America Online seinen Benutzern Fotodienste anbieten. Zusammen mit Partnern wird ein Service lanciert, über den Kunden ihre Fotoaufnahmen entwickeln und sich via AOL elektronisch liefern lassen können.
Fernmeldegeheimnis: Ein Provider darf einem Dritten oder den Behörden über den Fernmeldeverkehr eines Kunden nur Auskunft geben, wenn ein Richter dies angeordnet hat. Das Bundesgericht hat dies jetzt gegen die Zürcher Staatsanwaltschaft bestätigt.
Beschlagnahme rechtens: Die Zürcher Behörden hätten im Fall um den Songtexte-Server «lyrics.ch» die Rechner eines Zürcher Providers beschlagnahmen dürfen. Das Bundesgericht befand, dass dies verhältnismässig war. Der Provider kooperierte letztlich.
Ausschluss aus Chat-Raum: Ein willkürlicher Ausschluss aus einem Chat-Raum ist nicht zulässig, wie jetzt das Landgericht Bonn befand. Ein Chat-Raum sei prinzipiell einem öffentlichen Lokal gleichzusetzen; es gelten die Regeln wie für Hausverbote.