Zum Missfallen der Konkurrenz hat das Handelsgericht des Kantons Zürich Mitte Juni die superprovisorische Massnahme gegen Switchplus mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Mit dieser vorsorglichen Massnahme wollten die zehn Provider Hostpoint, Green.ch, VTX Datacomm, Cyberlink, Cyon, Dynamic-net.ch, Genotec, Infomaniak Network, Multimedia Networks und Webland den Markteintritt der Switch-Tochter Switchplus verhindern, die nebst der Domain-Namen-Registrierung auch zusätzliche Internetdienstleistungen wie E-Mail und Webhosting anbieten will.
Die zehn Schweizer Hosting-Provider sowie 50 weitere Provider, die das Verfahren unterstützt haben, sind vom aktuellen Urteil enttäuscht. «Der Entscheid des Handelsgerichts ist für uns in dieser Form nicht nachvollziehbar. Aus unserer Sicht nutzt Switch klar und eindeutig die Monopolstellung als Anbieter von .ch- und .li-Domänennamen aus. Dabei wird die eigene Tochter Switchplus ganz klar und eindeutig bevorzugt behandelt», nimmt Green-CEO Franz Grüter gegenüber «Swiss IT Reseller» Stellung.
Provider versus Switchplus
Artikel erschienen in
Swiss IT Reseller 2010/07
– Seite 1
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28. Juni 2010 -
Das Handelsgericht hat die vorsorgliche Massnahme gegen Switchplus aufgehoben. Die Konkurrenz prüft weitere rechtliche Schritte.
Weitere rechtliche Schritte
Die Provider prüfen nun weitere rechtliche Schritte in Form einer Zivilklage. «Green.ch wird den Case auf jeden Fall zusammen mit anderen Providern und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln weiterverfolgen», gibt sich Grüter kämpferisch. Aber: «Ein Verfahren ist relativ teuer und kann sehr lange dauern. Zudem besteht die Option – vor allem unter uns grossen Hosting-Providern – die Switch auf dem Markt zu bekämpfen», erklärt derweil Hostpoint-CFO Sandro Bertschinger gegenüber Swiss IT Reseller. Dies habe aber den Nachteil, dass die kleineren Provider der Gruppe doppelt unter Druck geraten, ergänzt Bertschinger.