Mehr als 100 Unternehmen aus dem In- und Ausland entziehen sich laut der Stiftung SENS eRecycling bewusst dem Schweizer Recyclingsystem für Elektrogeräte, indem sie auf die Erhebung der vorgezogenen Recyclingbeiträge (vRB) auf die von ihnen verkauften Geräte verzichten, um Kostenvorteile zu erzielen. Dadurch gerate das System finanziell immer mehr unter Druck, so die Kritik der Recyclingspezialisten.
Der Grossteil der Schweizer Hersteller und Importeure von Elektrogeräten nehme die eigene Verantwortung demnach zwaar wahr und finanziere das Recycling ihrer auf den Markt gebrachten Elektrogeräte in der Schweiz mit. Das Modell funktioniere aber nur, wenn sich alle Marktteilnehmer beteiligen würden.
"Vor über 35 Jahren entstand mit SENS eine Branchenorganisation für nachhaltige Recyclinglösungen im Bereich Elektro- und Elektronikgeräte. Hersteller, Importeure und der Handel beteiligen sich als Vertragspartner und leisten damit gemeinsam einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft", erklärt Pasqual Zopp, Geschäftsführer von SENS eRecycling, die im Auftrag von mehreren Branchenverbänden für die Sammlung, den Transport und das Recycling von Elektrogeräten zuständig ist. Finanziert wird das System durch den vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB), der beim Kauf eines Gerätes bei Vertragspartnern von SENS eRecycling enthalten ist. Das privatwirtschaftlich organisierte System basiert auf Freiwilligkeit, Solidarität und Eigenverantwortung.
Seit ein paar Jahren gerate das Modell jedoch zunehmend unter Druck. Onlineplattformen, aber auch über 100 stationäre Anbieter in der Schweiz weigern sich laut SENS, den vorgezogenen Recyclingbeitrag auf ihre verkauften Geräte zu erheben. Darunter sind kleine Einzelunternehmen genauso wie schweizweit etablierte Händler. Damit würden sie gegenüber ihren Mitbewerbern Kostenvorteile erzielen und den Markt verzerren. "Ihr Argument, dass sie die gesetzliche Pflicht erfüllen, indem sie Elektroaltgeräte in ihren Verkaufsgeschäften kostenlos zurücknehmen, greift zu kurz", kritisiert Zopp. "Die Realität ist, dass nur eine Minderheit der Elektrogeräte via Verkaufsstellen ins Recycling gelangen, der weitaus grössere Anteil der elektrischen und elektronischen Altgeräte – wir schätzen hier bis zu 90 Prozent der Menge – wird auf SENS-Sammelstellen entsorgt. Darunter befinden sich also auch zigtausend Geräte, auf die beim Kauf keinen vRB erhoben wurde."
SENS eRecycling fordert vor diesem Hintergrund "klare und faire Rahmenbedingungen für alle". So sollen sich künftig alle Unternehmen, die Elektrogeräte in der Schweiz in Verkehr bringen, in gleichem Masse an der Finanzierung von Sammlung, Transport und Recycling beteiligen. Dazu gehören auch die Onlineplattformen, unterstreicht SENS. Nur so könne sichergestellt werden, dass das System weiterhin effizient funktioniere und einen wirksamen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz in der Schweiz leisten könne.
Zwar will der Bund mit der Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) Trittbrettfahrer bereits stärker in die Pflicht nehmen. Zopp weist aber darauf hin, dass die aktuelle Ausgestaltung auf Verordnungsebene drohe, bewährte privatwirtschaftliche Mechanismen zu schwächen und durch regulatorische Steuerung zu ersetzen, anstatt gezielt bestehende Lücken – insbesondere bei Trittbrettfahrern – zu schliessen. "Diese Gesetzeslücke muss aus unserer Sicht aber zwingend geschlossen werden. Das soll aber nicht zu Lasten funktionierender, privatwirtschaftlicher Strukturen passieren."
(sta)