Busse für Schweizer «Internet-Verleumder»


Artikel erschienen in Swiss IT Reseller 2001/19

     

2000 Franken Busse bedingt auf zwei Jahre: So lautet das Urteil gegen den Präsidenten eines welschen Informatik-Clubs. Der Verurteilte hatte den Namen des Ex-Vizepräsidenten des Clubs, mit dem er im Streit lag, auf einer Suchmaschine so indexiert, dass die Treffer zu einem verleumderischen Artikel im Cluborgan, «le Micromaniac» (!) auf der Site des Clubs führten.
Der Kläger, Daniel Cheseaux, kam aus Zufall darauf, dass wer auch immer seinem Namen bei der Suchmaschine eingab, auf den erwähnten Artikel stossen musste. In der Folge erstattete Cheseaux Anzeige gegen den Autor des Artikels wegen Verleumdung. Die Sache wurde am 6. Oktober beim Bezirksgericht Nyon verhandelt. Der Klage wurde stattgegeben und der Beklagte – ehemals Direktor eines konkursiten Informatik-Unternehmens – wurde verurteilt.

Pikante Vorgeschichte

Ohne auf alle Details der Geschichte einzugehen, muss man doch erwähnen, dass die Beziehungen zwischen dem beklagten Präsidenten und seiner ehemaligen rechten Hand in dem Moment entgleisten, als der letztere bis dorthin nicht deklarierte Kursgelder des Klubs bei der AHV anmeldete. Hauptnutzniesser dieser Einnahmen von etwa 10’000 Franken pro Jahr war – der Präsident.
Dieser unternahm in der Folge alles, um den, wie er es empfand, Denunzianten, aus dem Klub auszuschliessen, genauso wie er auch den beteiligten Kassier des Klubs loswerden wollte. Die Affäre ist noch nicht ganz zu Ende. Der Verleumdete verlangt nun auch noch Schadenersatz vor dem Zivilgericht. Er argumentiert, er habe auch berufliche Schäden durch das Treiben des Präsidenten des Software-Clubs erlitten. Auch andere ehemalige Mitglieder des Clubs scheinen sich Schritte gegen ihren Präsidenten zu überlegen.
(Pierre-Henri Badel)


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