Street View: Bundesverwaltungsgericht entscheidet gegen Google

Laut dem Bundesverwaltungsgericht verstösst Google mit seinem Dienst Street View gegen schweizerisches Recht und verletzt ungerechtfertigt die Privatsphäre der Menschen. Was das Urteil für Street View in der Schweiz bedeutet, ist derzeit noch offen.
5. April 2011

     

Ende Februar haben sich der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür und Google wegen dessen Dienst Street View vor dem Bundesverwaltungsgericht in Bern getroffen (Swiss IT Magazine berichtete). Nun hat das Gericht seinen Entscheid bekannt gegeben: Google Street View verletzt ungerechtfertigt die Privatsphäre der Menschen und verstösst damit gegen schweizerisches Recht. Der Dienst lasse sich auch nicht durch überwiegende private oder öffentliche Interessen rechtfertigen, so das Gericht, das alle wesentlichen Punkte beziehungsweise Forderungen der im November 2009 eingereichten Klage von Hanspeter Thür gutheisst.


Google zeigt sich in einer ersten Stellungnahme sehr enttäuscht über den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes und kündigt an, dass man die Urteilsbegründung genau prüfen und untersuchen werde, was das Urteil für Street View in der Schweiz bedeutet, und welche Möglichkeiten der Berufung bestehen. Gemäss dem Bundesverwaltungsgericht besteht die Möglichkeit, gegen das Urteil am Bundesgericht Beschwerde einzulegen. (mv)


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