Gefängnis für Software-Räuber


Artikel erschienen in Swiss IT Reseller 2000/22

     

Das Bezirksgericht Lausanne hat einen Sofwarepiraten zu 12 Monaten Gefängnis auf Bewährung und einer Geldbusse von 5000 Franken verurteilt. Weiter muss der Angeklagte der BSA Schadenersatz in Höhe von 184’000 Franken leisten. Es ist dies die härteste Strafe, die jemals ein Schweizer Gericht in einem Fall der BSA ausgesprochen hat.
Der Handel mit illegal kopierter Sofware und Musikstücken geschah gewerbsmässig: Der Angeklagte hatte sich von 1993 bis 1996 einen Kundenstamm von über 200 Personen aufgebaut und mit illegal kopierter Sofware (Adobe, Lotus, Microsoft und Symantec) einen Umsatz von über 300’000 Franken erzielt. Die Kunden wurden jeden Monat mit Mailings über «Verkaufsneuheiten» informiert.
In seiner mit mehreren PCs, CD-ROM-Brennern, Kassettenrekordern und DAT-Laufwerken ausgestatteten Räuberbude erstellte der Bösewicht über 6000 illegale Kopien von Programmen und einigen Musikstücken, die von der SUISA, der Schweizer Verwertungsgesellschaft, geschützt sind. Der Angeklagte wurde übrigens auch der Pornographie angeschuldigt, weil er pornographische Bilder per E-Mail zum Kauf anbot.

4000 CDs zu Spottpreisen

In einem weiteren von der BSA zur Anzeige gebrachten Fall wurde einer von drei Tätern zu 49 Tagen Gefängnis auf Bewährung und einer Schadenersatzzahlung verurteilt. Für die beiden Mittäter beantragte die Bezirksanwaltschaft Horgen gar sieben respektive acht Monate Gefängnis auf Bewährung.
Ein anderer Software-Räuber, der die Herkunft seiner Raubkopien bekanntgegeben hatte, verhalf der Polizei, den Fall aufzudecken. Die Räuberbande hatte zwischen März 1996 und Januar 2000 vor allem populäre Software, Computerspiele und Musik kopiert und (unter anderem via Internet) 4000 CDs zu einem Preis von 25 Franken verkauft. Die Täter boten zum Schluss sogar auf ihrer Website die Produktion individueller CDs an. (mh)


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