Rasche Entbündelung in zwei Jahren

Vor 2005 wird die Öffnung der letzten Meile für die Swisscom-Konkurrenten kaum Wirkung zeitigen.

Artikel erschienen in Swiss IT Reseller 2003/04

     

Kein Scherz – am 1. April soll mit einer bundesrätlichen Verordnung der Swisscom das Hoheitsrecht über die letzte Meile, wie der Telefonleitungsabschnitt zwischen Hausanschlüssen und Verteilzentrale genannt wird, entzogen werden.
Das gab der Bundesrat am letzten Mittwoch bekannt. Die Reaktion der Swisscom folgte postwendend – der Entscheid wurde als investitionshemmend gegeisselt. Zudem stellte die grösste Schweizer Telco erneut in Aussicht, dass er sich vor Bundesgericht gegen den Entscheid zur Wehr setzen werde.
Neben der Verordnung soll zudem eine Gesetzesrevision im Fernmeldewesen in die Wege geleitet werden. Sofern sich die Swisscom gegen die Öffnung per Verordnung sperrt, wird dadurch realistischerweise die Liberalisierung erst 2005 zur Tatsache, da das Bundesgericht bei einer Klage von Swisscom nicht entscheiden wird, bevor das neue Gesetz ausgearbeitet ist.
Vor diesem Hintergrund relativiert sich denn auch die plötzliche Eile bei der Entbündelung. Und für die Konkurrenten, namentlich Cablecom, ergibt sich dadurch eine Schonfrist für die Einführung des neuen Telefonieangebotes.
Neben der Reaktion der Swisscom erfolgten die übrigen Kommentare zur bundesrätlichen Eile erwartungsgemäss. Der Verband Inside Telecom, in dem die Swisscom-Konkurrenz zusammengefasst ist, begrüsste den Entscheid.
Wenn die Entbündelung schliesslich greift, wird es für die Swisscom-Konkurrenten drei Zugriffsvarianten auf die letzte Meile geben: Bistream Access (Breitbandleitung zum Endverbraucher zum Selbstkostenpreis), Shared Line Access (Telefonie durch Swisscom, Daten durch Drittanbieter) sowie Full Access (freie Nutzung der Leitung durch Drittanbieter). (map)


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