EU will Computer-Strafrecht vereinheitlichen


Artikel erschienen in Swiss IT Reseller 2002/08

     

Die Europäische Kommission (die EU-Exekutive) hat letzte Woche einen «Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates» – wie es in Brüsseler Amtsdeutsch heisst – zur Bekämpfung von Computerkriminalität veröffentlicht.
Es gebe in den Rechtssystemen der EU-Mitgliedländer «erhebliche Lücken», die es erschweren, Verbrechen gegen Informationssysteme zu verfolgen, so der Bericht. Da Hacking, Viren und Angriffe gegen Netzwerke oft grenzüberschreitend seien, schlägt die Kommission eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten vor.
Konkret will die «EU-Regierung» das materielle Strafrecht der Mitgliedstaaten vereinheitlichen. Für Nichtjuristen: Man will in allen EU-Ländern gleiche Straftatbestände schaffen und gleiche Strafen für gleiche Taten einführen. Ein Zeitplan dafür wurde aber nicht genannt. Trotzdem kann man davon ausgehen, dass sich das Eidgenössische Justizdepartement unter Ruth Metzler diesen Vorschlag sehr genau anschauen wird.

«Computerkriminalität ist Kriminalität»


Der EU scheint es offenbar wichtig, Angriffe auf Netzwerke wie Hacking, die Freisetzung von Viren oder das Überfluten und Blockieren von Sites, von jedem romantischen Beigeschmack zu befreien. So sagt EU-Kommissar Erkki Liikanen kategorisch: «Computerkriminalität bleibt Kriminalität und muss als solche bekämpft werden.» Der Ton der EU-Verlautbarung lässt allerdings vermuten, dass mit der angepeilten «Vereinheitlichung» vor allem «Verschärfung» gemeint ist. (hc)


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