Auf dieser Website werden Cookies verwendet, um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern.
Durch die Nutzung dieser Website sind Sie mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Der Bundesrat hat am 27. März verschiedene, durch die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) angeregte Massnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Beschaffungswesens, eingeleitet. In zwei wesentlichen Bereichen wurden konkrete Verbesserungen empfohlen: Bei den statistischen Grundlagen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens und bei der Vergabepraxis in der Bundesverwaltung. Der Bundesrat bestätigte, dass bis heute nicht systematisch Daten und Kennzahlen zum öffentlichen Beschaffungswesen erhoben wurden, mit denen es möglich wäre, die Entwicklung und Umsetzung des Beschaffungswesens sowie die Auswirkungen des Beschaffungsrechts differenziert und verlässlich zu beurteilen. Der Bundesrat will nun ein kohärentes Statistikkonzept für den Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens erarbeiten lassen. Des weiteren kritisierte die GPK-N, dass das Beschaffungsrecht des Bundes, insbesondere im Bereich der Vergabe von Dienstleistungen, nicht immer mit der notwendigen Sorgfalt und Umsicht angewandt würde. Auch hier bestehe grosser Handlungsbedarf, so der Bundesrat.