Swisscom behält Konzession für Grundversorgung im Fernmeldebereich
Quelle: Swisscom

Swisscom behält Konzession für Grundversorgung im Fernmeldebereich

Keine Veränderung, was die Grundversorgung im Fernmeldebereich betrifft: Mangels anderer Interessenten zeichnet Swisscom auch von 2024 bis Ende 2031 dafür verantwortlich.
17. Mai 2023

     

Die landesweite Grundversorgung im Fernmeldebereich wird auch ab 2024 und für weitere acht Jahre durch Swisscom sichergestellt. Gemäss der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) gab es keinen anderen Interessenten, warum eine Ausschreibung hinfällig wurde und Swisscom direkt den Zuschlag erhalten hat. Das war bereits 2016, als die Vergabe letztmals und noch für fünf Jahre erfolgte, der Fall.

Die Comcom verweist in ihrer Medienmitteilung ferner auf die Revision der Verordnung über Fernmeldedienste, die ab 2024 unter anderem eine Anhebung des Internet-Grundtempos auf 80/8 Mbit/s pro Sekunde vorsieht ("Swiss IT Reseller" berichtete). Dabei soll neu explizit das Subsidiaritätsprinzip gelten. Das heisst, wenn der Markt an einem Ort bereits eine gleichwertige Alternative bereitstellt, gilt die Grundversorgungpflicht an diesem Ort für Swisscom als erfüllt, ohne ein eigenes Grundversorgungsangebot bereitstellen zu müssen.


Weiter erklärt die Comcom, dass die Umsetzung der Grundversorgung technologieneutral erfolgt. So könne die Grundversorgungskonzessionärin bei Bedarf auch mit mobilen oder satellitengestützten Lösungen Erschliessungen vornehmen. (mv)


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