Swiss IT Reseller – AGB

1.  Tarifänderungen bleiben vorbehalten und treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
2.  Die Abschlüsse beziehen sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten ab erstem Erscheinungstermin. Abschlüsse haben bis zur jeweiligen Disposition lediglich den Charakter einer Rabattvereinbarung. Erfolgen Tariferhöhungen während der Abschlusslaufzeit, treten sie sofort in Kraft. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung oder bei Nichterreichen der vorgesehenen Abschlussmenge erhält der Kunde im Rahmen der Rabattskala eine Nachbelastung. Wird die vereinbarte Abschlussmenge überschritten, hat der Kunde Anspruch auf eine entsprechende Nachvergütung gemäss Rabattskala. Während der Laufzeit sind Änderungen der vereinbarten Menge möglich.
3.  Platzierungswünschen werden soweit als möglich nachgekommen. Sie werden nur als Wunsch (nicht als Bedingung) entgegengenommen. Platzierungsvorschriften gelten nur gegen Platzierungszuschlag gemäss Tarif. Bei Nichteinhaltung der Platzierungsvorschrift wird der Platzierungszuschlag nicht verrechnet. Weitere Ansprüche sind nicht berechtigt.
4.  Der Verlag verbürgt sich nur dann für eine drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Inserate, wenn der Auftraggeber geeignete Druckunterlagen zur Verfügung stellt. Bei Druckfehlern ist der Verlag nur dann zur Ersatzleistung verpflichtet, wenn der Text des Inserates absolut sinnstörend ist. Kleine Fehler und mangelhafter Abdruck eines Inserates berechtigen zu keinem Ersatzanspruch. Eine Ersatzleistung erfolgt maximal in der Höhe des jeweils massgebenden Anzeigenpreises.
5.  Gut-zum-Druck werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt und nur, sofern die Druckunterlagen dem Verlag rechtzeitig vorliegen. Die Veröffentlichung der Inserate erfolgt an den festgelegten Tagen, selbst wenn das Gut-zum-Druck noch aussteht.
6.  Die Veröffentlichung von redaktionellen Beiträgen kann bei der Aufgabe von Inseraten nicht zur Bedingung gemacht werden.
7.  Konkurrenzausschluss kann nicht zugesichert werden.
8.  Die Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ohne Skonto zu bezahlen.
9.  Reklamationen werden nur innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung angenommen.
10.  Für den Inhalt der Werbemittel ist ausschliesslich der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber hat für allfällige Ansprüche einzustehen, die von Dritten gegenüber dem Verlag aus irgendeinem Rechtsgrund (z.B. unlauterer Wettbewerb, Verletzung von Urheber-, Marken- oder anderen Schutzrechten usw.) erhoben werden, samt den damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten. Der Verlag behält sich vor, Werbemittel wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen und an laufenden Insertionen Änderungen zu verlangen oder das Erscheinen zu sistieren. Alle Werbemittel können vom Verlag durch die Überschrift «Anzeige» deutlich als solche gekennzeichnet werden.
11.  Stellt das Insertionsorgan während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, kann der Verlag ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Eine vorzeitige Vertragsauflösung entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Anzeigen. Ist zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung die vereinbarte Rabattstufe noch nicht erreicht, wird keine Rabattnachbelastung vorgenommen.
12.  Die Pflicht zur Aufbewahrung von Werbemitteln endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige. Gelieferte Datenträger werden nicht zurück¬gesandt.
13.  Im übrigen bedürfen alle Änderungen und Ergänzungen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
15.  Soweit im Vorangehenden nichts Abweichendes festgelegt ist, gelten die Bestimmungen von Art. 363 ff. OR.
16.  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Thalwil.