Abacus-Beschwerde stösst auf Gehör

Das St. Galler Verwaltungsgericht hat nach einer Beschwerde durch Abacus eine superprovisorische Verfügung gegen 25 St. Galler Gemeinden erlassen.
5. Oktober 2015

     

Eben erst hat der Schweizer Business-Software-Hersteller Abacus eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen eingereicht, nun ist bereits ein erster Entscheid da. Es handelt sich dabei um eine sogenannte superprovisorische Verfügung, die laut Abacus 25 St. Galler Gemeinden, darunter den Städten Gossau, Rapperswil-Jona, Rorschach und St. Gallen, die Weiterführung des Vergabeverfahrens und insbesondere den Abschluss eines Vertrages zur Beschaffung einer neuen Finanzsoftware und damit zusammenhängende Dienstleistungen einstweilen untersagt. Gleichzeitig lässt Abacus verlauten, dass man unterdessen gegen die Vergaben von 38 weiteren Gemeinden eine Beschwerde eingereicht hat. (mv)


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