Edöb kritisiert Kundenkontozwang bei Digitec Galaxus
Quelle: Digitec Galaxus

Edöb kritisiert Kundenkontozwang bei Digitec Galaxus

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat die Kundendatenverarbeitung bei Digitec Galaxus untersucht und resümiert, dass der Online-Händler die Grundsätze der Transparenz und der Verhältnismässigkeit verletzt. Ein Kritikpunkt: der Kontozwang.
17. April 2024

     

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) Adrian Lobsiger rügt die Kundendatenverarbeitung von Digitec Galaxus. Diese würde die Grundsätze der Transparenz und der Verhältnismässigkeit verletzen. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte in einer "umfassenden Sachverhaltsabklärung" die entsprechende Kundendatenbearbeitung beim Online-Händler unter die Lupe genommen.


Lobsinger verlangt nun, dass Digitec Galaxus seine Datenschutzerklärung so anpasst, dass eindeutig über die Datenbearbeitungen informiert wird und klar ist, welche Daten für welche Zwecke bearbeitet und an welche Empfänger weitergegeben werden. Der Beauftragte empfiehlt insbesondere, dass die Datenschutzerklärung nur Datenbearbeitungen beschreibt, die auch tatsächlich erfolgen. Damit soll der Vearbeitung "auf Vorrat" entgegengewirkt und die Transparenz erhöht werden. In diesem Punkt wird seine Empfehlung jedoch von Digitec Galaxus zurückgewiesen. Andere Empfehlungen des Edöb hatte das Unternehmen laut eigenen Angaben wiederum durch die Einführung einer neuen Datenschutzerklärung während des laufenden Verfahrens bereits vorweggenommen.
Weiter kommt der Beauftragte zum Schluss, dass die Koppelung der untersuchten Datenbearbeitung mit der Pflicht zu einem Kundenkonto gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip verstösst. Er empfiehlt daher eine Anpassung der Datenbearbeitung, "die nicht stärker in die informationelle Selbstbestimmung ihrer Kunden eingreift als nötig". Konkret schlägt Lobsinger einen Gastkauf ohne Registrierung vor. Digitec Galaxus will zu dieser Empfehlung einen Vorschlag unterbreiten.


Sobald diese Vorschläge vorliegen, wird der Edöb prüfen, ob und in wie weit er gegen Bearbeitungen vorgehen wird, die Gegenstand von abgelehnten oder allenfalls nicht rechtskonform umgesetzten Empfehlungen sind. (sta)


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