Bundesrat begrüsst Widerrufsrecht für Online-Handel

Der Bundesrat befürwortet die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts von 14 Tagen bei Telefonverträgen und Online-Handel. Überrumpelte Konsumenten sollen so besser geschützt werden.
14. März 2014

     

Der Bundesrat spricht sich für ein allgemeines Widerrufsrecht von 14 Tagen bei Telefonverträgen und Online-Handel aus und hat damit Stellung zu einer Parlamentarischen Initiative genommen. Durch die Möglichkeit des Widerrufs sollen gerade überrumpelte Konsumenten bei Telefonverträgen sowie beim Versand- und Online-Handel besser geschützt werden, so der Bundesrat.

Ende 2012 hatte die Rechtskommission des Ständerates aufgrund einer Parlamentarischen Initiative die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts für Konsumenten im gesamten Fernabsatzgeschäft vorgeschlagen (Swiss IT Reseller berichtete). Bereits dazumal stiess dieses Vorhaben bei diversen Online-Händlern auf Kritik.


Aktuell besteht lediglich bei den sogenannten Haustürgeschäften ein gesetzliches Widerrufsrecht von sieben Tagen. (abr)

Kommentare
Wie ganz genau wird man gemäss Bundesrat "online überrumpelt"? Klickt der Händler selber auf 'bestellen' und gibt meine Kreditkartendaten ein?
Montag, 17. März 2014, Peter Müller

Nach dem Aufheben des Bankgeheimnisses- (Schweizer Banken sind tot!) wird jetzt die Online Branche zerstört! Wunderbar- ich sehe schon den Brack auf der Strasse B-Ware als Billig Jakob verkaufen!
Montag, 17. März 2014, Rolf



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